Die Bauherrenhaftpflicht im Vergleich

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Das Wichtigste im Überblick

Die Bauherrenhaftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden gegenüber Dritten ab

Ohne Absicherung haften Bauherren mit Ihrem gesamten Privatvermögen

Wehrt unberechtigter Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz)

Die versicherten Bausummen der Privathaftpflicht reichen oft nicht aus

  Für Schäden am Nachbargrundstück haftet ebenfalls der Bauherr

 Die Bauherrenhaftpflicht ist die perfekte Ergänzung zur Bauleistungsversicherung

Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Bauherren vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden die auf Ihrer Baustelle entstehen. Bauherren haben viele Pflichten. Hierzu gehört es, die Baustelle während der Bauphase gut abzusichern, sodass es nicht zu Schäden an Personen oder Sachen kommt.

Wieso ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Ein Grundstück und der eigene Hausbau geben Ihnen viele neue Freiheiten, bringen aber zugleich auch viel Verantwortung mit sich. Aus diesem Grund sind Sie mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gut beraten. Neben Statistik, Baumaterial und Raumaufteilung, müssen Sie als Bauherr auch im Blick haben, dass niemand zu Schaden kommt, denn als Grundstückseigentümer und Bauherr haften Sie für jegliche Schäden an Dritten. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie als Bauherr sowohl in der Bauphase als vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen. Kommt es zu einem Versicherungsfall, lassen sich oftmals hohe Schadenersatzansprüche nicht vermeiden. Dies gilt vor allem für Schäden an Personen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass eine Bauherrenhaftpflicht einen Schaden von zwei bis drei Millionen Euro oder mehr abdeckt.

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen abgesichert, denn Sie haften mit Ihrem kompletten Privatvermögen für einen auf der Baustelle entstanden Schaden.

Was ist versichert?

Versichert ist ausschließlich der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Bauherr seines eigenen Bauvorhabens.

Weiterhin deckt die Bauherrenhaftpflicht grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, wenn der Bauherr diese einem Dritten fahrlässig zufügte. Das bedeutet, Schäden die durch einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht auf der Baustelle entstehen.

Zunächst erfolgt durch den Versicherer die Prüfung auf Berechtigung der Ansprüche der geschädigten Person. Unberechtigte Forderungen wehrt er ab. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, übernimmt bis zu dessen Entscheidung die private Haftpflichtversicherung sämtliche Zahlungen. Bei berechtigten Forderungen leistet sie im Rahmen der gesetzlich vereinbarten Bedingungen.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht, wenn es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden handelt. Für das obige Beispiel bedeutet das Folgendes: Lässt es sich nachweisen, dass der Bauschutt absichtlich liegengelassen wurde, tritt der Versicherung nicht in Leistung. Weiterhin sind Schäden, die durch bekannte Mängel entstehen, oftmals von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Solche Schäden entstehen in vielen Fällen, wenn mangelhafte Baumaterialien Verwendung fanden wie minderwertige Dachziegel. Voraussetzung ist, dass die Ziegel aufgrund der minderwertigen Qualität vom Dach fielen.

Für Schäden enger Familienmitglieder, die im eigenen Haushalt leben, steht die Versicherung nicht ein. Verletzt sich eines in Ihrem Haushalt lebende Kinder auf der Baustelle, leistet die Bauherrenhaftpflicht nicht.

Ähnliches gilt, wenn Sie als Bauherr mit Freunden auf dem Bau arbeiten. In diesem Fall zahlt der Versicherer ausschließlich, wenn Eigenleistungen unter den Versicherungsschutz fallen. Das bedeutet, vor dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ist es wichtig, dass sie sich die Versicherungsbedingungen gut durchlesen. Weiterhin leistet der Versicherer nicht bei ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen der geschädigten Person.

Wie viel kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Den Preis einer Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben kalkulieren Sie ungefähr mit dem tausendsten Teil der Bausumme. Das bedeutet, wenn Sie vorhaben, ein Einfamilienhaus für 300000 Euro zu bauen, kommen Sie auf einen Einmalbetrag von 250 bis 300 Euro für die Versicherung.
Der Preis der Versicherung hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab:

• Deckungssumme
• Selbstbeteiligung
• Bausumme
• Bauweise der Immobilie

Eigenleistungen berechnet der Versicherer zusätzlich, sodass sich der Beitrag erhöht. Das bedeutet, wenn Sie als Bauherr selber Hand anlegen, steigt der Preis für die Versicherung. Dies begründen Versicherer durch die besseren Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erfahrener Bauunternehmer. Weiterhin steigt der Preis für die Versicherung mit steigenden Baukosten. Wichtig ist es, dass Sie im Vorfeld Angebote vergleichen, da die Kosten von Anbieter zu Anbietern variieren.

Wichtige Hinweise zum Abschluss

In vielen Fällen ist der Preis ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Police, doch genauso wichtig sind die Leistungen. Vor allem Personenschäden sind in der Lage, Forderungen in Millionenhöhe zu verursachen, die von einer Bauherrenhaftpflicht gedeckt werden müssen.

Im Idealfall prüfen Sie, ob die Police eine Rohbauversicherung oder eine Bauleistungsversicherung einschließt. Wenn nicht, sollten diese sich günstig hinzubuchen lassen, um gegen weitere Schäden auf der Baustelle versichert zu sein. Oftmals enthält eine dieser Zusatzversicherungen eine Absicherung gegen Rohbaubrände.

Die Bauleistungsversicherung ist ein absolutes Muss zur optimalen Absicherung Ihres Bauvorhabens. Sie schützt Bauherren vor finanziellen Risiken durch unvorhersehbar eingetretene Schäden am Gebäude.

Ein Vergleich der vielen Angebote mit unserem Vergleichsrechner versetzt Sie in die Lage, mit wenigen Klicks die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Police zu finden. Weiterhin bietet sich die Möglichkeit, dass Sie das optimale Angebot schnell und unkompliziert online abschließen.

Meistgestellte Fragen zum Thema Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Wann Bauherrenhaftpflicht abschließen?

Wenn Sie vorhaben, eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen, empfiehlt es sich, dies vor Baubeginn zu tun. Der Grund ist, die Haftung des Bauherrn beginnt, wenn Architekt oder Baufirma mit der Planung beginnen. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen endet der Versicherungsschutz.

Lässt die Bauherrenhaftpflicht sich steuerlich absetzen?

Eine pauschale Antwort zur steuerlichen Absetzbarkeit der Haftpflichtversicherung für Bauherren gibt es nicht. Der Grund ist, dass die steuerliche Absetzbarkeit davon abhängt, ob es sich um eine gewerblich oder privat genutzte Immobilie handelt. Bei privaten Bauvorhaben lässt sich die Versicherung in vielen Fällen von der Steuer absetzen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, diesen Punkt mit Ihrem Steuerberater abzuklären.

Was gehört zur Bausumme?

Grundsätzlich legen Versicherer individuell die Höhe dieser Summe fest. Aus diesem Grund ist es wichtig, in der Police nachzusehen, was unter den Versicherungsschutz fällt.

Zur oben genannten Summe gehören Grundstückskosten, Erschließungskosten, Kaufnebenkosten, Hausbaukosten, Ausstattungskosten und Einrichtungskosten.

Wann endet eine Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauherrenhaftpflicht muss nicht gekündigt werden. Sie endet mit der Fertigstellung des Baus bzw. mit dem Abschluss der Bauarbeiten oder spätestens zwei Jahre nach Beginn der Versicherung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung läuft dann automatisch aus.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Viele Ratgeber empfehlen, eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu wählen. Denn bei einer Überschreitung der Deckungssumme muss der Bauherr die Differenz privat leisten.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Hinweis zur Bauherrenhaftpflicht

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