Die Pferdehaftpflicht

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Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Eine Pferdehaftpflichtversicherungen tritt bei Schadenersatzforderungen durch Dritte ein. Diese können entstehen, wenn demjenigen ein Sach- oder Personenschaden zugefügt wurde, wie zum Beispiel die Zerstörung des Eigentums oder die Verletzung der körperlichen Gesundheit. So auch bei der Pferdehaftpflicht.
Da Pferde Fluchttiere sind, können sie unberechenbar sein. Sollte dabei etwas zu Bruch gehen oder eine Person verletzt werden, wird der Pferdehalter dafür zur Rechenschaft gezogen. In welcher Höhe der Besitzer haften muss, ist dabei nicht gesetzlich begrenzt. Besonders bei Personenschäden werden schnell Summen von mehreren Tausend Euro fällig. Die Pferdehaftpflicht übernimmt solche Kosten für den Pferdehalter.

 

Was ist versichert?

Versichert sind grundsätzlich Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die das versicherte Pferd verursacht.

 

Welche Leistungen beinhaltet die Pferdehaftpflicht?

Das Leistungsspektrum der Versicherer ist groß. Dies beginnt bereits bei der Versicherungssumme. Die kann – je nach Versicherer – zwischen drei und zehn Millionen Euro schwanken. Grundsätzlich gilt, dass eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbart werden soll, da sie die Höchstgrenze an Leistung bildet.
Außerdem beinhalten viele Versicherungspakete Einzelbausteine, wie zum Beispiel:

  • Mietsachschäden,
  • Flurschäden,
  • Mitversicherung von Fohlen,
  • Reiten durch Reitbeteiligungen,
  • Kutschfahrten und Auslandsdeckung.

Welche Bausteine wichtig sind, sollte jeder für sich anhand der Nutzung seines Pferdes bestimmen. Der Vergleichsrechner gibt genaue Auskunft darüber, was die einzelnen Bausteine beinhalten und wie sich umfangreichere Versicherungen im Preisvergleich auswirken.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Für unseren Vergleichsrechner sind folgende Faktoren relevant:

  • wie viele Tiere versichert werden sollen,
  • ob diese beritten sind,
  • ob es sich um Ponnys (Stockmaß bis 148 cm) oder Pferde (Stockmaß über 148 cm) handelt,
  • die Höhe der Selbstbeteiligung.

Hinweis: Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind im Vergleich zu der Höhe der möglichen Schäden sehr gering.

 

Meistgestellte Fragen zum Thema Pferdehaftpflicht

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Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Nein, der Abschluss dieser Versicherung ist auf freiwilliger Basis. Allerdings ist sie in manchen Einstellbetrieben eine Voraussetzung dafür, dass Sie mit Ihrem Pferd einziehen dürfen

Kann ich mehrere Pferde in einem Versicherungsvertrag versichern?

Ja, das ist möglich.

Kann ich ein Fohlen versichern?

Grundsätzlich werden Fohlen im Vertrag des Muttertieres mitversichert.

Sind Verletzungen, die das Pferd erleidet, mitversichert?

Nein, versichert sind nur die Schäden, die das Pferd gegenüber Dritten verursacht. Für Verletzungen benötigen Sie eine Tier-OP-Versicherung.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?

Es gilt dasselbe, wie für alle anderen Versicherungsverträge. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bis zu maximal drei Jahren. Verträge mit längeren Laufzeiten sind unzulässig und können ebenfalls nach drei Jahren gekündigt werden.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn das Pferd stirbt?

Wenn das einzige versicherte Pferd verstorben ist, bedarf es keine Kündigung. Eine Sterbeurkunde des Tierarztes reicht aus, damit der Versicherer den Vertrag wegen Risikowegfalls aufhebt.

Sind Reitbeteiligungen automatisch mitversichert?

Nein, nicht in jedem Vertrag ist dies der Fall. Es lohnt sich daher die Versicherer zu vergleichen.

Gibt es grundsätzlich Leistungsausschlüsse in der Pferdehaftpflichtversicherung?

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden – also mit Wissen und Wollen – sind in keiner Haftpflichtversicherung versicherbar.

Sind Schäden versichert, die das Pferd am eigenen Eigentum verursacht?

Nein, Schäden an Eigentum, das dem Versicherungsnehmer oder seinen Angehörigen gehört, ist nicht versichert.

Sind Schäden versichert, die mein Pferd einem anderen Pferd zufügt?

Ja, diese sind im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Sachschäden einzuordnen und gehören daher zum Leistungsspektrum der Versicherer. Ausgeschlossen sind jedoch die Pferde, die im selben Vertrag versichert sind oder ebenfalls dem Versicherungsnehmer gehören.

Ist die bezahlte Tätigkeit als Reitlehrer versichert?

Nein, dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen.

Was sind Mietsachschäden bei einer Pferdehaftpflicht?

Mietsachschäden, sind Schäden die z. B. an gemieteten Pferdeboxen verursacht werden. Wenn Ihre Pferde bei Turnieren oder Wettkämpfen starten, sollten Mietsachschäden auf jeden Fall mitversichert werden.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Die Pferdehaftpflicht im Vergleich

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