Die Photovoltaikversicherung

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Was ist eine Photovoltaikversicherung?

Die Photovoltaikversicherung schützt Eigentümer einer Photovoltaikanlage vor finanziellen Risiken. Diese Risiken liegen einerseits in der Beschädigung der Anlage und andererseits in einem Ertragsausfall, da eine beschädigte Anlage keinen Strom mehr in das öffentliche Netz einspeisen kann. Die Einspeisevergütung spielt jedoch bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage häufig eine wichtige Rolle, da mit der Vergütung für den eingespeisten Strom ein Teil der Finanzierungskosten gedeckt wird.

 

Welche Leistungen beinhaltet die Photovoltaikversicherung?

Eine gute Photovoltaikversicherung sollte Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel sowie Feuchtigkeit beinhalten. Auch Elementargefahren (z. B. Schneedruck), Diebstahl, Bedienungsfehler und Kurzschluss sollten Bestandteil des Deckungsumfangs sein.

Eine Sonderrolle kommt der Ertragsausfalldeckung zu. Sie ist immer dann wichtig, wenn aus der Anlage auch Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Hierfür erhält der Betreiber der Anlage eine Einspeisevergütung. Fällt die Anlage aus, entfällt auch die Einspeisevergütung. Ist die Anlage finanziert und die Einspeisevergütung fest für die Rückzahlung der Finanzierung eingeplant, sollte unbedingt auf eine Ertragsausfalldeckung geachtet werden. 

Mit unserem Vergleichsrechner können folgende Anlagenarten versichert werden:

  • Netzgekoppelte Anlagen
  • Statische Inselanlagen
  • Mobile Installationen auf Wohnmobilen
  • Mobile Installationen auf Booten

Wann wird sie gebraucht?

Grundsätzlich sollte jeder Eigentümer einer Photovoltaikanlage über eine Versicherung seiner Anlage nachdenken. Aufgrund der hohen Investitionskosten macht eine Versicherung der teuren Anlage nahezu immer Sinn. Bei fremdfinanzierten Anlagen über eine Bank, ist diese oft eine Voraussetzung um überhaupt den Kredit zu erhalten. Wer Erträge aus der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz fest mit eingeplant hat, wird auch um eine Ertragsausfalldeckung nicht herumkommen. In einigen Wohngebäudeversicherungen können Photovoltaikanlagen ebenfalls mitversichert werden. Hier ist jedoch genau zu prüfen, dass der Versicherungsumfang auch den tatsächlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz entspricht. Wohngebäudeversicherungen mit der Option auf Einschluss einer Absicherung der Photovoltaikanlage finden Sie ebenfalls in unserem Vergleichsrechner.

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung sind abhängig von dem gewünschten Versicherungsumfang, der Montageart, der Anlagenart sowie ihrer Kapazität.

Als Faustregel gilt, dass eine gute Photovoltaikversicherung schon für weniger als 100,00 EUR im Jahr erhältlich ist. Da jeder Eigentümer individuelle Anforderungen an den Versicherungsschutz hat ist es sinnvoll, online einen Vergleich der verschiedenen Tarife vorzunehmen. Wir versichern netzgekoppelte Anlagen, statische Inselanlagen sowie mobile Installationen auf Wohnmobilen oder Booten.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und finden Sie den für Sie passenden Tarif!

Meistgestellte Fragen zum Thema Photovoltaikversicherung

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Ist eine Photovoltaikversicherung von der Steuer absetzbar?

Nach der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Gebäude gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer, da Sie auch Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Deshalb können die Steuern der Versicherung als Teil der Betriebskosten abgesetzt werden. Eine genauere Beratung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Welche Pflichten habe ich im Rahmen einer Photovoltaikversicherung?

Als Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen Sie sicherstellen, dass ihre Photovoltaikanlage im vom Hersteller empfohlenen Intervall gewartet wird. Die Wartung sollte ausschließlich von qualifizierten Fachwerkstätten durchgeführt werden. Dazu sollten Sie die Unterlagen ihrer versicherten Anlagen gut aufbewahren, damit die Versicherung schnell den Ertragsausfall ermitteln und den Besitzer zeitnah entschädigen kann. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder im Extremfall ganz verweigern.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Hinweise zur Photovoltaikversicherung

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