Die private Wohngebäudeversicherung

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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Definition: Eine private Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer oder Eigentümergemeinschaften vor Schäden durch Sturm, Brand und Leitungswasser. Die Absicherung weiterer Risiken kann durch den Abschluss weiterer Bausteine erfolgen. 

Welche Schäden sind gedeckt?

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die am Wohngebäude zustande kommen. Dazu zählen Dach, Mauerwerk und Fundament. Ebenso ist fest installiertes Inventar wie Heizungsanlage oder Parkett-Fußboden versichert. Außenanlagen und Nebengebäude werden je nach Versicherer unterschiedlich behandelt. Zuletzt sollte die Versicherung auch Behördenkosten abdecken, die im Rahmen der Schadensregulierung zustande kommen.
Während einige Anbieter Garagen und Carports zum Versicherungspaket zählen, wird bei anderen hierfür ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Zäune, Gartenmauern oder Mülleimer zählen nicht standardmäßig zur Wohngebäudeversicherung. Ebenso wenig Terrassenmöbel und Gartenstühle, welcher in der Regel Teil der Hausratversicherung sind.

Welche Bausteine gibt es?

Die private Wohngebäudeversicherung umfasst drei Basis-Bausteine und kann durch zusätzliche Bausteine ergänzt werden.

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Sturmversicherung

Die Sturmversicherung schützt Sie vor Schäden durch Sturm und Hagel. Der Sturm muss mindestens einer Windstärke 8 entsprechen.

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen verursacht werden.

Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung schützt Sie vor einem Wasserschaden, der durch Frost, Rohrbruch oder bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ausgelöst wurde. Bei manchen Anbietern sind auch Aquarien oder Wasserbetten im Leistungskatalog enthalten. In der Regel wird dieser Katalog noch durch einen Schutz vor Überspannungsschäden erweitert.

Elementarversicherung (optional)

Der Grundschutz kann bei Bedarf durch weitere Bausteine ergänzt werden. Der Schutz vor Elementarschäden bietet Schutz vor Naturereignissen wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben. Bei vielen Versicherern sind Schäden durch Starkregen oder starken Schneefall nur durch diese Erweiterung abgedeckt. Hierbei ist zu beachten, dass manche Anbieter nur Zahlungen leisten, wenn von Ihnen ausreichende Sicherungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen zur Minimierung des Risikos durchgeführt wurden.

weitere Bausteine

Weitere Bausteine sind die Glasbruchversicherung oder die Versicherung von Solaranlagen und Wärmepumpen. Bei manchen Anbietern sind die Bausteine Überspannungsschutz und die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit extra abzuschließen, während sie bei anderen Versicherern bereits im Elementarschutz enthalten sind. Weitere mögliche Zusatzbestandteile sind beispielsweise die Mitversicherung von Außengebäuden oder –anlagen, Aufwendungen für Wasserverluste bei einem Rohrbruch, Schäden durch Graffiti und Vandalismus, Reinigung und Entsorgung dekontaminierten Erdreiches oder Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes. Bei denkmalgeschützten Gebäuden entstehen im Schadensfall in der Regel Mehrkosten durch die Befolgung behördlicher Auflagen. Da diese Mehrkosten durch die Versicherungssumme nicht abgedeckt sind, können Sie diese ebenfalls durch einen entsprechenden Baustein absichern.

Was kostet sie bzw. wie setzten sich die Kosten zusammen?

Die Versicherungssumme und die Höhe der monatlichen Prämie können anhand der Hausgröße berechnet werden. Bei dieser Variante wird eine Höchstsumme festgesetzt, die zukünftig nicht an die Kostensteigerung angeglichen wird. Um sicherzustellen, dass die Deckungssumme stets die Neuerrichtung eines Gebäudes zu den aktuellen Kosten absichert, sollte ein Vertrag mit Gleitendem Neuwert abgeschlossen werden. In diesem Fall sind Sie gegen Unterversicherung geschützt. Für die Ermittlung der Deckungssumme ist der Gebäudewert maßgeblich. Dieser errechnet sich aus dem Gebäudewert des Jahres 1914 multipliziert mit dem Neuwertfaktor, sodass der Umfang des Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung der Baupreis- und der Lohnentwicklung in der Baubranche immer aktuell gehalten wird.

Die Versicherungsprämie setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • die Wohnfläche,
  • die Bauart,
  • Art der Unterkellerung und des Daches,
  • das Baujahr,
  • der Wohnort,
  • Art und Anzahl von Nebengebäuden.

Darüber hinaus sind Fragen zu Einbauten wie Parkett, Einbauküchen, Heizungsanlagen etc. zu beantworten. Gegen Aufpreis ist die Versicherung äußerer Anbauten (Antennen, Markisen, Solaranlagen) und Grundstücksbestandteile (Gartenhäuser, Hundezwinger) möglich. Für bestimmte Dachmaterialien und für brennbare Materialien in der Fassade wie beispielsweise Holzschindeln erhebt der Anbieter in der Regel einen Risikozuschlag. Besondere Risiken wie zum Beispiel ein vorhandenes Reetdach kann sogar zu einer Ablehnung durch den Versicherer führen. Ein Test über ein Vergleichsportal liefert Ihnen im Vorfeld wertvolle Informationen.

Ein Preisvergleich hilft Ihnen, den auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Anbieter zu finden. Manche Versicherer ermöglichen die Festsetzung einer Selbstbeteiligung zur Senkung der monatlichen Prämie. Mit dem Ausschluss von kleineren Schäden kann oft eine deutliche Beitragssenkung erreicht werden. Auch für jüngere Gebäude gewährt viele Anbieter einen Preisnachlass. Eine weitere Sparmöglichkeit ist die Wahl einer jährlichen Einmalzahlung, denn dies ist oft günstiger als eine vierteljährliche oder monatliche Begleichung der Prämie.

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Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden, die direkt am Wohngebäude entstehen, beispielsweise am Dach oder dem Mauerwerk. Auch fest installierte Bestandteile sind geschützt. Hierzu zählen zum Beispiel der Fußboden oder die Heizungsanlage. Die Absicherung von Nebengebäuden und Außenanlagen ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Garagen, Werkstätten, Zäune und Markisen sind oft mitversichert. Ansonsten sollten sie im Rahmen einer Deckungserweiterung in die Police aufgenommen werden. Bewegliches Inventar fällt dagegen in den Bereich einer Hausratversicherung.

Die Versicherung zahlt im Schadensfall die Reparatur- und Instandsetzungskosten oder den Wert der Wiederbeschaffung. Zur Ermittlung der Schadenshöhe werden auch die Aufwendungen für einen Sachverständigen übernommen. Ist vorübergehend ein Umzug erforderlich, zahlt die Versicherung für eine Mietwohnung. Bei vermieteten Wohnungen oder Gebäuden leistet Ihnen der Versicherer den Ersatz für den Mietausfall. Bei einem Totalschaden deckt die Versicherung den Abbruch des Gebäudes, und die Aufräumarbeiten sowie die Aufwendungen für ein neues Gebäude gleicher Bauart und mit gleicher Ausstattung. Dies umfasst auch den Kostenersatz für die Planung und den Architekten. Voraussetzung für die Erstattung in Höhe des Neuwertes ist ein Baubeginn innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadens. Die Versicherung übernimmt darüber hinaus auch Aufwendungen, die durch Steigerung der Baupreise zwischen dem Schadensfall und dem Wiederaufbau entstehen.

Nach einem Sturm sind auch Baumfällarbeiten Teil des Leistungskatalogs. Die Übernahme von Aufwendungen für Entfernung und Wiederaufforstung sowie Wiederbepflanzung von Gärten ist nur bei guten Tarifen abgedeckt. Für Schäden, die von umgestürzten Bäumen auf einem Nachbargrundstück ausgehen, ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Nachbarn oder der Gemeinde zuständig.

Sie müssen den Versicherer über Umbaumaßnahmen oder Anbauten und Modernisierungen zeitnah informieren, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Hierzu zählen auch bauliche Änderungen in der Umgebung des versicherten Gebäudes, wenn sie versicherungsrelevant sind. Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen und Fenster entstehen, sind nicht versichert. Auch Schäden an noch nicht fertig gestellten Gebäuden sind häufig nicht mitversichert. Für diese Zeit bis zur Fertigstellung benötigen Sie eine Bauleistungsversicherung.

 

Auf was sollte beim Abschluss geachtet werden?

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Unterversicherung vermeiden

Bei Abschluss einer Versicherung sollten die Angaben sorgfältig und vollständig sein, damit Sie Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall nicht gefährden. Um eine Deckungslücke zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz bereits ab einem festen Termin eintritt und nicht etwa erst nach Zahlung der ersten Prämie.

Vergleich der Tarife nach Leistung und Kosten

Ein Vergleich der von den Anbietern angebotenen Leistungen im Schadensfall ist sinnvoll. Den besten Überblick bieten die Rechner von Preisvergleichsportalen. Manche Schadensfälle erstattet die Versicherung nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme. Unterschiede gibt es auch bei der Einbeziehung von Nebengebäuden in den Versicherungsschutz. Viele Verträge sehen Leistungseinschränkungen bei grober Fahrlässigkeit vor. Bei anderen Policen wird bis zu einer bestimmten Schadenshöhe auf diese Klausel verzichtet. Durch einen Test oder Vergleich mehrerer Anbieter können Sie für sich das passende Angebot finden.

Leistungsumfang

Weitere Aufwendungen, die nur von bestimmten Anbietern übernommen werden, sind beispielsweise Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen oder die Kosten für eine Rückreise, wenn der Schadensfall während Ihres Urlaubes eintritt. Im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind außen liegende Zisternen oder Ableitungsrohre außerhalb eines Gebäudes bei vielen Versicherern nicht mit einbezogen. Sollte dies für Sie wichtig sein, achten Sie beim Vergleich der Anbieter darauf.

Zusatzversicherungen für risikostarke Gebiete

In Hochwassergebieten oder in Gebirgsregionen ist das Risiko von Schäden durch Hochwasser oder Schnee und Eis besonders hoch. Wenn Sie in einer solchen Region leben, sollten Sie auf den Abschluss einer Elementarschadensversicherung nicht verzichten.

Meistgestellte Fragen zum Thema Wohngebäudeversicherung

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Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln?

Wenn Sie eine Versicherung kündigen, ist es wichtig, dass Sie auf einen übergangslosen Wechsel achten. Eine Kündigung sollten Sie erst aussprechen, wenn Sie bereits eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Eine Kündigung ist bis zu drei Monate vor Ende der Laufzeit möglich. Viele Anbieter setzen bei Versicherungsbeginn eine Bindungsfrist von bis zu fünf Jahren fest. Eine Kündigung ist in diesem Fall erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Bei mehreren Eigentümern oder einer Eigentümergemeinschaft ist es erforderlich, dass alle Beteiligten einer Kündigung zustimmen. Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung muss auch das Kreditinstitut mit der Kündigung einverstanden sein.

Eine außerordentliche Kündigung mit einem Sonderkündigungsrecht von einem Monat ist bei einer Vertragsänderung oder einer Preiserhöhung möglich, sowie im Schadensfall oder im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie. Ein Käufer einer Immobilie übernimmt auch die Wohngebäudeversicherung und kann bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrages kündigen. Im Falle einer Erbschaft besteht allerdings kein Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie auch, dass die Versicherung bei unterjähriger Kündigung keine anteilig gezahlten Prämien erstattet.

Kann man Wohngebäudeversicherung absetzen?

Die Versicherung zählt nicht zu den Vorsorgeaufwendungen und ist deshalb nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist die berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers. In diesem Fall dürfen Sie die Prämien anteilig für diesen Raum als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Vermieter haben die Möglichkeit, die Versicherungsprämien im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Wie unterscheidet sich eine Wohngebäudeversicherung von einer Hausratversicherung?

Wohngebäude- und Hausratsversicherung leisten bei vergleichbaren Gefahren wie z. B. Sturm, Feuer oder Leitungswasserschäden sichern jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.

Die Wohngebäudeversicherung versichert das Wohngebäude und somit auch alle in ihr fest verbauten Teile, wie z. B. Rohre, Wände oder Türen. Darüber hinaus sind auch anschließende Gebäude wie z.B. Gartenlauben oder Garagen versichert.

Im Gegensatz dazu sichert die Hausratversicherung alle beweglichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählen alle Gegenstände, die sich zum Ge- und Verbrauch in der Wohnung befinden wie z. B. Fernseher, Möbel, Kleidung, und Dokumente aber auch Bargeld oder Schmuck.

Welche Räume zählen bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?

Folgende Bereiche können bei der Wohngebäudeversicherung der Wohnfläche zugerechnet werden:

 

  • Flure
  • Bäder und WC’s
  • Küche
  • Wohn-, Ess- und Schlafräume
  • Arbeitszimmer
  • Wintergärten, Hobbyräume und Schwimmbäder

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Hinweis zur Wohngebäudeversicherung

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