Altersvorsorge für Frauen
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Wieso ist die Altersvorsorge für Frauen so wichtig?
Frauen verdienen auch heute noch im Schnitt rund 21 Prozent weniger als Männer, haben zugleich aber auch eine höhere Lebenserwartung.
Auch ist es so, dass Frauen aufgrund der Erziehung von Kindern öfter in Teilzeit arbeiten und somit weniger in die gesetzliche Rente einbezahlen.
Im Allgemeinen lässt sich sagen: Frauen unterbrechen ihre Erwerbsarbeit häufiger und länger, arbeiten im Durchschnitt weniger Stunden pro Woche zu niedrigeren Löhnen und sind häufiger in nicht-sozialversicherungspflichtigen (Mini-) Jobs beschäftigt.
Weiter kommt hinzu, dass die Rentenlücke im Allgemeinen aufgrund der demografischen Entwicklung gewachsen ist.
Ohne private Altersvorsorge ist der Erhalt des Lebensstandards im Alter meist nicht möglich. Wie bedeutsam die zusätzliche Vorsorge ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen 2017:
Die Deutsche Rentenversicherung zahlte in den alten Bundesländern an Altersrenten nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung monatlich im Durchschnitt 1.095 € an Männer und 622 € an Frauen.
Als Messgröße für diese Unterschiede wird die sogenannte „Gender-Pension-Gap“ * herangezogen. Die Gender Pension GAP liegt in Deutschland bei 59,6%. Das heißt, dass Frauen in Deutschland eine um 59,6% geringere Rente wie Männer erhalten.
*Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Die Möglichkeiten der privaten Vorsorge für Frauen sind vielzählig. Sie reichen von der Anlage in Banksparpläne hin zu staatlich geförderten Verträgen. Im Besten Fall erfolgt die Absicherung über mehrere Anlagearten und Verträge. Bei der Absicherung orientiert sich Frau bestenfalls an dem Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge.
Die drei Schichten im Detail:
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1. Schicht: Basisvorsorge
Gesetzliche Rente, bei selbstständigen auch Basis (Rürup) Versicherung.
2. Schicht: Staatlich geförderte Produkte
Hier bieten sich zum einen der Riester-Vertrag als auch eine betriebliche Altersvorsorge an. Beide Verträge werden staatlich gefördert.
- Riester:
Bei einer Riester-Rente zahlt die Versicherungsnehmerin 4% Ihres Rentenversicherungspflichtigen Einkommens, maximal aber 2.100 € pro Jahr, in einen Riester-Vertrag ein. Dies kann in Form einer Versicherung oder aber auch bei Bausparkassen in Form des sogenannten „Wohn-Riester-Vertrages“ erfolgen. Letzterer ist für die Finanzierung eines selbstgenutzten Wohneigentums gedacht.
Bei beiden Varianten wird einmal jährlich die Riester-Zulage dem Vertrag gutgeschrieben. Dies sind 175€ Grundzulage pro Person, sowie 300€ Kinderzulage für jedes nach 2008 geborene Kind. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zudem eine jährliche Zulage in Höhe von 185€. Zudem können die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerlich geltend gemacht werden. In Form der Günstigerprüfung wird dann vom Finanzamt geprüft, ob zudem noch eine Steuerersparnis hinzukommt.
Die Riester-Rente macht vor Allem für kinderreiche Familien und Bezieherinnen geringerer Einkommen Sinn. - Betriebliche Altersvorsorge:
Die Betriebliche Altersvorsorge eignet sich sehr gut für die private Altersvorsorge, da Sie verhältnismäßig flexibel ist, was z. B. die Handhabung bei einer Elternzeit betrifft. Die Einzahlung von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei einer Entgeltumwandlung Steuer- und Sozialabgabenfrei und eine Einzahlung bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze Steuerfrei. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialabgabenersparnis, welche er durch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmerin erhält, an Ihren Vertrag weiterzuleiten. In der Regel entspricht dies 15% des Beitrages in die bAV. Einige Arbeitgeber geben zudem noch einen weiteren freiwilligen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge dazu.
3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
In dieser Schicht gibt es keinerlei staatliche Förderung in Form von Zulagen oder Steuervorteilen. Allerdings macht auch eine gute Kapitalanlage für das Alter Sinn. Gerade bei der Anlage in Fonds oder ETF´s mit einer langen Laufzeit können so auch in der Niedrigzinsphase gute Rendite erwirtschaftet werden und ein Kapital für das Alter angesammelt werden. Vorteil dieser Verträge ist, dass Sie flexibel und individuell gestaltet werden können und das Kapital nicht verrentet werden muss, sondern auch als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann. Gerade die Kapitalanlage ist aber natürlich auch immer mit Kapitalmarktrisiken verbunden.
Eine weitere Möglichkeit in dieser Schicht sind klassische Lebensversicherungen. Im Vergleich zu anderen Anlagevarianten mit ähnlicher Sicherheit ist der Garantiezins noch immer vorzeigbar. Auch in der klassischen Lebensversicherung gibt es die Möglichkeit die Anlage in Fonds zu integrieren. Die sogenannten „Fondspolicen“ erfreuen sich deshalb zunehmender Beliebtheit.
Im Folgenden möchten wir genauer auf die betriebliche Altersvorsorge als versicherungstechnische Lösung eingehen.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Frauen
Vorteile der Direktversicherung für Arbeitnehmerinnen
Lebenslange garantierte zusätzliche Rente
Sehr hohe Flexibilität
Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Hartz IV sicher
Aufwendungen sind Steuer- und Sozialabgabenfrei
Absicherung der Familie in Form einer Todesfallleistung möglich
Mögliche Nachteile für den Arbeitnehmerinnen
Volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase
Niedrigere Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und dem Krankengeld durch die sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung
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Wie funktioniert die BAV?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es prinzipiell 5 Durchführungswege, wobei die Direktversicherung der häufigste Durchführungsweg ist. Die Direktversicherung beschreibt eine versicherungsförmige Lösung, bei der der Arbeitgeber einen Vertrag für die Mitarbeiterin bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt . Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage an die Arbeitnehmerin. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, die Arbeitnehmerin ist die versicherte Person. Die Versicherung wird im Versorgungsfall direkt vom Versicherungsunternehmen an die begünstigte Person ausgezahlt.
Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der Direktversicherung werden Teile des Bruttomonatsgehalt umgewandelt und einem bAV Vertrag zugeführt. Dies hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmerin von einer Steuerersparnis profitiert. Durch die Verringerung des Bruttolohnes kommt es auch aufseiten des Arbeitgebers zudem zu einer Sozialabgabenersparnis von in der Regel ca. 15 %. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 haben Arbeitgeber die Verpflichtung, zur Weitergabe der Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter*innen. Dies gilt im Falle, wenn sich das Unternehmen durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dabei wird die Ersparnis also zusätzlich in den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt. Natürlich können Unternehmen unabhängig davon auch einen höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge leisten. Weiterhin können Sie auch die komplette bAV finanzieren. An der betrieblichen Altersversorgung nehmen Sie als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis teil. Sie wählen also selbst, ob und wie viel Sie jeden Monat aus dem „Brutto“ umwandeln möchten. Ihr Wunschbetrag wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss an den Versorgungsträger weitergeleitet. Im Anschluss erhalten Sie ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versorgung.
Weitere Informationen zur Entgeltumwandlung finden Sie in diesem kurzen Erklärvideo:
Beispielrechnungen
Um besonders die Altersvorsorge bei Teilzeitbeschäftigten mit einem Monatseinkommen bis 2.200 € zu fördern, hat die Bundesregierung eine neue Fördermöglichkeit geschaffen. So erhält der Arbeitgeber eine zusätzliche Förderung, wenn er Ihnen weitere 240 € bis 480 € pro Jahr in die bAV einbezahlt. Ausgehend von der maximalen Einzahlung durch den Arbeitgeber würden so 1.860 € statt 1.380 € in Ihrem Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
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Meistgestellte Fragen zum Thema Altersvorsorge für Frauen
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Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Hier besteht die Möglichkeit, den Vertrag mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortzuführen oder beitragsfrei zu stellen.
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich die spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag beim Unternehmen fortgeführt werden.
Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?
Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, ist die Direktversicherung als versicherungsförmige Lösung gut übertragbar. Alternativ kann der Vertrag mit gleichen oder geringeren Beiträgen auch privat fortgeführt werden. Da private Beiträge keine Entgeltumwandlung darstellen, besteht hier der Vorteil einer steuer- und sozialabgabenfreien Beitragszahlung im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen allerdings nicht. Zudem kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden.
Muss man die bAV als Lebenslange Rente auszahlen lassen?
Die Leistungen der bAV sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, be-antragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?
Bei finanziellen Engpässen können die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen sind grundsätzlich möglich.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Hier können Sie Ihr voraussichtliches Alter berechnen:
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