Die Motorradversicherung

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Verstehen. Vergleichen. Versichern.

Das sollten Sie wissen:

Sie haben die Pflicht: Motorradhalter sind gesetzlich gebunden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Sie haben die Wahl: Teil- oder Vollkaskoversicherungen zahlen im Schadensfall sogar Ihre eigenen Rechnungen.

Sie haben die Freiheit: Mit einem Saisonkennzeichen können Sie bares Geld sparen.

Was ist eine Motorradversicherung?

Die Haftpflichtversicherung der Motorradversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Sie können diese zusätzlich noch mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzen. Bei einer Kaskoversicherung schützen Sie sich vor den Kosten der Schäden an der eigenen Maschine und sichern sich so gegen finanzielle Folgen ab. 

 

Leistungsumfang

Welche Zusatzversicherungen sind möglich?

Neben der Haftpflichtversicherung, um welche Sie per Gesetz nicht herumkommen, können Sie freiwillige Zusatzversicherungen abschließen. Hierunter fallen die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen.
Hier die Unterschiede:
Bei einem nicht verschuldeten Schaden, wie bei einem Marderbiss, einem Blitzschlag oder einem Diebstahl, kommt eine Teilkaskoversicherung für Ihre Kosten auf.
Einen Schritt weiter geht die Vollkaskoversicherung: Sie zahlt unter anderem, wenn Ihr Fahrzeug Opfer von Vandalismus wird, der Unfallgegner bei Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann oder wenn sie selbst Schäden verursachen, insofern dies nicht grob fahrlässig geschieht.

Was kostet eine Motorradversicherung?

Dies lässt sich pauschal nicht sagen, da in die Berechnung der Versicherungsprämie viele unterschiedliche Faktoren einfließen. Dazu zählen folgende Einflussfaktoren:

Welche Möglichkeiten haben Sie um die Kosten der Motorradversicherung zu senken?

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten der Motorradversicherung zu senken, hierfür empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen!

Meistgestellte Fragen zum Thema Motorradversicherung

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Kann ich meine Motorradversicherung für mein Auto übernehmen?

Ja! Sie können von zwei auf vier Räder wechseln und Ihre Schadensfreiheitsklasse einfach mitnehmen. Sie müssen Ihr Fahrzeug mindestens 180 Tage pro Jahr zulassen. Beachten Sie unterschiedliche Preismodelle von Motorrad- und Autoversicherungen!

Motorradversicherung nach PS oder Hubraum?

Der Haftpflichtbeitrag wird nach Hubraum und nicht nach PS berechnet. Je höher der Hubraum, desto teurer die Haftpflichtversicherung.

Muss ich nach einem Schaden sofort mehr bezahlen oder kann ich das verhindern?

Viele Versicherungen bieten den sogenannten Rabattschutz. Damit können Sie sich im Schadensfall auf Ihren bisherigen Beitrag verlassen. Achtung: Meistens ist nur ein Schaden innerhalb von 12 Monaten abgedeckt und eine gewisse Schadensfreiheitsklasse vorausgesetzt!

Wie kann ich die Motorradversicherung wechseln?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Fristgerechte Kündigung: Um zu einem neuen KFZ-Versicherer zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle KFZ-Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel gibt es keine Kündigungsfrist, hierbei erlischt automatisch der Versicherungsschutz bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeuges.
  • Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.
Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?

Stichtag ist hierfür der 30. November, also einen Monat vor Vertragsablauf. Das heißt der Versicherer muss bis dahin ein Kündigungsschreiben erhalten haben, dies ist per Brief oder Mail möglich. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfielt es sich schon vorher zu kündigen. Sie können dann ich Ruhe die Taife vergleichen und immer noch bei Ihrem Anbieter bleiben, falls dieser den für Sie besten Tarif hat.

Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Hierfür reicht ein formloses Schreiben mit dem einfachen Satz:

„Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer …. ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich.“

Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:

  • Name,
  • Vertragsnummer,
  • KFZ-Kennzeichen,
  • Datum,
  • Unterschrift.
Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
  • Beitragserhöhung: Falls sich der Beitrag in der KFZ-Haftpflicht oder in der Kaskoversicherung erhöht, ohne dass die Leistungen ausgeweitet werden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
    Wichtig: Bei Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden, darf die Gesellschaft den Beitrag anpassen und gegebenfalls erhöhen.
  • KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.

Wichtig: Ab dem Tag an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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Unsere Experten sind jederzeit für Sie da.