Die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Die Versicherung für Vermieter & Eigentümergemeinschaften! 

Z
Fair | Günstig | Leistungsstark
Z
Einfacher und schneller Vergleich der passenden Tarife
Z
Maßgeschneideter Versicherungsschutz
Z
Online berechen und besten Tarif abschließen
N
Unabhängiger Makler seit 1950
N
5 Standorte in Deutschland – 65 Länderlösungen
N
Kooperationen mit 85 Versicherungsgesellschaften
N
65 Mitarbeiter betreuen 21.000 Mandate

Vergleichen Sie die besten Versicherungstarife

Verstehen. Vergleichen. Versichern.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Definition: Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht handelt es sich um eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, um Risiken abzudecken, welche sich aus Besitz und Vermietung von Grundeigentum ergeben. Sie richtet sich an Besitzer eines Hauses beziehungsweise Gebäudes, das vom Eigentümer nicht selbst genutzt, sondern an Dritte vermietet wird. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem jemand zu Schaden kommt, kann der Grundstückseigentümer unter Umständen hierfür haftbar gemacht und zu Schadenersatz herangezogen werden. Solche Schäden werden nicht durch eine Privathaftpflicht des Haus- oder Grundbesitzers abgedeckt, sondern durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

 

Was versichert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versteht sich als gesetzliche Haftpflicht, die für Schäden haftet, die sich aus der Eigenschaft ihrer Versicherungsnehmer als Haus- und Grundbesitzer ergibt. Sie umfasst den Bereich der Verkehrssicherungspflicht, bei der Gefahrenquellen abgesichert werden, welche Dritte schädigen können. Die Instandhaltungspflicht beinhaltet Schäden und Mängel eines Gebäudes, welche nicht schuldhaft von einem Mieter verursacht wurden.

Schadenbeispiele hierfür sind:

  • Verletzungen eines Besuchers durch einen unzureichend beleuchteten Hauseingang
  • Schaden eines Passanten, der auf dem Gehweg, der nicht von Schnee- und Eis beseitigt wurde
  • Schaden durch einen herunterfallenden Dachziegel

Welche Schäden sind nicht versichert?

 Zu den Leistungen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zählen die meisten Personen- und Sachschäden. Allerdings sind auch verschiedene Situationen und Schäden von ihr nicht mit eingenommen.  

Hierzu zählen:

  • Einwirkungen durch Feuchtigkeit, Hitze oder Kälte,
  • Vorsätzlich verursachte Schäden,
  • Geltungsbereich umfasst nur Mietwohnungen & Miethäuser.

 Schäden, die vom Versicherungsnehmer in einem von ihm selbst bewohnten Haus oder einem selbst genutzten Grundstück entstanden sind, werden nicht übernommen. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige entstehen.

Wie berechnen sich die Kosten der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Je nach Anbieter berechnen sich die Kosten nach der Nutzungsart (Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Grundstück) und der Größe des zu versichernden Objekts in Quadratmetern. Die Summe richtet sich auch nach der Zahl der vermieteten Wohneinheiten. Der Versicherungsbetrag kann sich nach dem Mietwert der vermieteten Räume richten. Einnahmen für Garagen oder Nebengebäude werden ebenfalls mit einbezogen. Auch bei unbebauten Grundstücken wird für die Höhe des Versicherungsbeitrages die Größe des Grundstücks herangezogen. Je höher die vereinbarte Versicherungssumme ist, umso höher werden die zu zahlenden Beiträge.

Zusammengefasst berechnet sich der Preis aus:

  • Nutzungsart,
  • Größe des zu versichernden Objekts,
  • Anzahl der vermieteten Wohneinheiten,
  • Höhe der Versicherungssumme.

Für wen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

Mit der Haus- und Grundstückshaftpflicht genießen Sie einen leistungsstarken Versicherungsschutz und schützen sich vor finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens. Die Versicherung ist sinnvoll, wenn ein Haus oder Gebäude nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. In solchen Fällen reicht die private Haftpflicht meistens nicht aus. Kommt es zu einem Unfall oder Schaden, kann der Grundbesitzer hierfür haftbar gemacht werden. Er ist gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass sich Grundstück und Gebäude in einwandfreiem Zustand befinden. Auch für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung. Die gemeinsame Police sichert auch gemeinschaftliches Eigentum ab. Auch der Eigentümer eines nicht bebauten Grundstücks kann für hier entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

 

Pflichten des Haus- und Grundbesitzers

  • Verkehrssicherungspflicht: Ein Hausbesitzer muss der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Er ist verpflichtet alles zu tun, um Schäden anderer durch mögliche Gefahrenquellen zu vermeiden. Hierzu zählt unter anderem im Winter die Räumung von Gehwegen und Zugängen zur Wohnung von Eis und Schnee. Die Folge ist, dass Geschädigte Schadenersatz geltend machen können, die bei Personenschäden bis in die Millionen gehen können. Besitzt ein Hausbesitzer keine Haftpflichtversicherung, muss er für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und entstehende Verdienstausfälle aufkommen.
  • Instandhaltungspflicht: Hinzu kommt die Pflicht, dass von Haus und Grundstück keine Gefahren ausgeht. Besitzer müssen sicherstellen, dass Bewohner und Besucher ungehindert im Haus ein- und ausgehen. Dritte dürfen durch Gebäudemängel keine Schäden erlangen. Schadenbeispiele und mögliche Schadenquellen sind lockere Gehwegplatten, lose Dachziegel und eine schlechte Beleuchtung.

Auf was sollten sie beim Versicherungsvergleich achten?

Haus- und Gebäudehaftpflichtversicherungen zählen zu den klassischen Angeboten eines Versicherungsunternehmens. Im Internet befinden sich zahlreiche Portale, auf denen Interessierte verschiedene Angebote zur Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen und den passenden Tarif finden können. Die Aufwendungen für eine solche Absicherung unterscheiden sich je nach Anbieter, Größe des Grundstücks und Anzahl der Wohnungen teilweise erheblich. Achten Sie bei einem Preisvergleich darauf, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf das zu versichernde Objekt zugeschnitten ist. Eine gute Versicherung sollte für Schäden bis wenigstens drei Millionen Euro aufkommen. Ebenso sollte eine Haftpflichtversicherung entstehende Modernisierungen oder Umbauarbeiten beinhalten. Zusätzlich sollte auch das Umfeld eines Gebäudes in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, wie zum Beispiel eine Solaranlage, Antennen oder Gehwege. Sichern Sie Ihr Wohngebäude zusätzlich mit einer Wohngebäudeversicherung ab, sie deckt Schäden die am Wohngebäude zustande kommen.

Meistgestellte Fragen zum Thema Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

None
Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, weil ihre Kosten Werbungskosten darstellen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlagefähig?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zählt zu den anfallenden Nebenkosten und kann daher in vollem Umfang auf Mieter umgelegt werden. Wichtig ist jedoch, dass Mieter über die Umlage im Mietvertrag informiert werden. Durch die Umlagefähigkeit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können die Versicherungskosten auf mehrere Mietparteien aufgeteilt werden.

Kann eine Wiese oder Pferdekoppel mitversichert werden?

Eine Pferdekoppel kann durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert werden. Es muss sich jedoch um eine private Pferdehaltung handeln. Mitversichert werden jedoch nur Gefahren, die vom Grundstück ausgehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt keine Schäden, die von den auf dem Grundstück gehaltenen Tieren ausgehen. Genaue Details lassen sich den Bedingungen der jeweiligen Police entnehmen.

Was genau ist eine Wohneinheit?

Eine Wohneinheit definiert sich durch eine von anderen Wohnbereichen abgetrennte Einheit mit eigener Zugangstür. Wohnen jedoch zwei Parteien in einer Wohneinheit mit einer Zugangstür, gilt diese als eine Wohneinheit.

Was ist bei Eintritt eines Schadensfalls zu unternehmen?

Kam es zu einem Schaden im Haus oder Grundstück, muss dieser unverzüglich, aber wenigstens innerhalb einer Woche, dem Versicherungsanbieter schriftlich gemeldet werden. Der Schaden selbst muss wahrheitsgemäß und möglichst detailliert geschildert werden.

Was umfasst die Instandhaltungspflicht?

Einem Haus- und Grundstücksbesitzer unterliegt grundsätzlich die Verpflichtung zur Verkehrssicherung und Instandhaltung. Diese Haftung kann nicht übertragen werden.

Wodurch zeichnet sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Police aus?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht tritt ein, wenn ein schadenersatzpflichtiger Schaden entstanden ist, der durch einen unsicheren Zustand von Haus- oder Grundstück entstanden ist.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Alle Vermieter eines Hauses oder Wohnung sowie Besitzer unbebauter Grundstück benötigen eine solche Gebäudehaftpflicht. Für Selbstnutzer ist sie nicht nötig, da hier eine private Haftpflichtversicherung ausreicht.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wünschen Sie sich eine individuelle und kostenlose Beratung?
Unsere Experten sind jederzeit für Sie da.