Die LKW-Versicherung im Vergleich
Die Lieferwagenversicherung für Privatpersonen!
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Das Wichtigste zur LKW-Versicherung
✓ Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Lkw bis 3,5 Tonnen führen.
✓ Mit einem Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie Lkw bis 7,5 Tonnen führen.
✓ Überprüfen Sie, ob die Nutzungsart tatsächlich als privat einzustufen ist?
✓ Wichtige Parameter für die Beitragsberechnung sind die Art der Nutzung, die Stärke des Motors und die jährliche Kilometerleistung.
✓ Bei der Anmeldung des LKW als Erst- oder Zweitwagen gibt es Unterschiede in der Schadenfreiheitsklasse.
Wenn Sie den Lkw privat nutzen, unterscheidet sich die Versicherung für einen Lkw bis 3,5 Tonnen nicht von der eines gewöhnlichen Pkw. Sie sind gesetzlich verpflichtet eine KFZ-Haftpflicht für den Lkw abzuschließen. Optional können Sie im Tarifrechner für den LKW, wie beim Pkw, zwischen Teilkasko und Vollkasko wählen.
Leistungsumfang
Die Leistungen der Lkw-Haftpflichtversicherung für Privatpersonen entsprechen denen der Pkw-Haftpflichtversicherung. Diese ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für LKWs, sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden die einem Dritten gegenüber entstehen können. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden. Hier sehen Sie die unterschiedlichen Leistungsmerkmale im Detail:
Teilkaskoversicherung
Versicherungsschutz für:
✓ Diebstahl
✓ Naturgefahren
✓ Brand
✓ Zusammenstöße mit Tieren
✓ Tierbissschäden
Vollkaskoversicherung
Versicherungsschutz für:
✓ Diebstahl
✓ Naturgefahren
✓ Brand
✓ Zusammenstöße mit Tieren
✓ Tierbissschäden
✓ Schäden am eigenen LKW durch selbstverschuldete Unfälle
✓ Vandalismus
Was kostet eine LKW-Versicherung?
Die Ausgangswerte der Beitragsberechnung für eine Lieferwagenversicherung unterscheidet sich von der des Pkw. Bei einer Lkw Versicherung sind, neben den Faktoren einer Pkw Versicherung, u.a. auch
- die Art der Nutzung
- die Motorstärke
- die Art des Aufbaus
wichtige Parameter für die Berechnung.
Auf die Höhe des Versicherungsbeitrages nimmt auch gravierend Einfluss, ob Sie den Lkw als Erst- oder Zweitwagen anmelden, da die Schadensfreiheitsklasse unterschiedlich behandelt wird. Bei einer Anmeldung als Erstwagen hat der Halter die Möglichkeit seine Schadensfreiheitsklasse übertragen zu lassen. Bei der Anmeldung als Zweitwagen beginnt der Halter in der Regel wieder bei 100%, d.h. SF 0. Hier ist es ratsam, den Vergleichsrechner zu nutzen, da alle relevanten Punkte berücksichtigt werden.
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LKW-Versicherung bis 3,5 Tonnen:
Beachten Sie auch, dass Lkw bis zu 3,5 Tonnen, die Geschwindigkeiten von 180 km/h und mehr erreichen, mit höheren Versicherungsbeiträgen veranschlagt werden, als vergleichbare Pkw. Überprüfen Sie vor Abschluss einer Lkw Versicherung, ob Sie Ihren Lkw ausschließlich privat nutzen. Bei falschen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.
LKW-Versicherung bis 7,5 Tonnen:
Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen sieht es anders aus. Diese werden bei der LKW Versicherung als gewerbliche Fahrzeuge eingestuft. Die Lieferwagenversicherung als Privatperson kann nicht genutzt werden. Die Gewichtung und beste Kombination der verschiedenen Eckwerte ist pauschal nicht zu bewerten. Nutzen Sie den Vergleichsrechner, um das Angebot mit den besten Konditionen zu finden.
Auch hier ist es wichtig, darauf zu achten Versicherungsleistungen zu wählen, die zu dem Wert Ihres Lkw passen, damit Sie im Schadensfall nicht auf Kosten sitzenbleiben.
Welche Risiken oder Schäden sind zusätzlich versicherbar?
Die Lkw Versicherung kann nach Bedarf durch weitere Bausteine ergänzt werden.
- Rabattschutz – Der Rabattschutz schützt Ihre Schadensfreiheitsklasse.
- Schutzbrief – Der Schutzbrief kann unterschiedliche Wagnisse absichern. Zum Beispiel den Rücktransport Kranker und des Lkw oder auch die begleitete Heimreise Ihrer Kinder. Die Versicherer bieten unterschiedliche Leistungskataloge. Der Schutzbrief kann ganz individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
- GAP-Schutz – Der GAP-Schutz bietet eine spezielle Absicherung, falls Sie einen Lkw leasen oder einen kreditfinanzierten Lkw besitzen. Er garantiert, dass Sie im Schadensfall nicht auf der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Betrag für den Kredit oder das Leasing sitzen bleiben.
- Fahrerschutz – Der Fahrerschutz kann Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Folgekosten absichern. Sogar bei selbstverschuldeten Unfälle können abgesichert werden.
Meistgestellte Fragen zum Thema LKW-Versicherung
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Ab wann gilt die Nutzung als gewerblich?
Bei der gewerblichen Nutzung wird zwischen Werkverkehr und Güterverkehr unterschieden.
Wenn Sie Ihren LKW einsetzen, um Güter zu transportieren, für die Sie eine Rechnung erstellen, gilt das als Güterverkehr und fällt in den Bereich der gewerblichen Nutzung.
Transportieren Sie Güter, um diese in Ihrem eigenen Geschäft weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, gilt das als Werksverkehr und fällt auch unter gewerbliche Nutzung. Hierbei ist es entscheidend, dass es sich bei den Waren um Ihr Eigentum handelt.
Wie hoch ist die Lieferwagenversicherung bei gewerblicher Nutzung?
Falls Sie den Lkw auch für gewerbliche Zwecke nutzen, steigt der Beitrag für Ihre Lkw Versicherung muss nicht zwangsläufig höher sein als bei einer privaten Nutzung. Nutzen Sie den Vergleichsrechner, um das optimale Angebot zu finden.
Kann ich eine LKW Versicherung ohne Schufa und Bonitätsprüfung abschließen?
Auch mit schlechter Bonität haben Sie die Möglichkeit eine günstige Lieferwagenversicherung abzuschließen. Nutzen Sie den Vergleichsrechner und vergleichen Sie die Beiträge für eine Lkw-Versicherung bei monatlicher Zahlung und ohne Vorkasse.
Was ist die Gesamtmasse eines LKW’s?
Die Gesamtmasse eines LKW’s kann aus der Summe des Leergewichts und des maximal erlaubten Ladegewichts errechnet werden. Die Gesamtmasse des Lieferwagens steht auch in der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs (Teil I, F.2).
Hinweis zur Versicherung:
Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.
Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
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