Die GAP-Versicherung für Ihren PKW
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Was ist eine GAP-Versicherung?
GAP ist eine Abkürzung und steht für „Guaranteed Asset Protection“. Eine GAP-Versicherung ist eine Zusatzversicherung zur Absicherung von Leasingfahrzeugen. Bei einem Unfall mit Ihrem PKW übernimmt die GAP-Versicherung den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Leasingbetrag. Wenn Ihr Fahrzeug neu und wertvoll ist, lohnt es sich zusätzlich zur Kaskoversicherung eine GAP-Deckung für Ihr Auto abzuschließen.
Welche Leistungen beinhaltet sie?
Welche Voraussetzungen gelten für die GAP-Deckung?
Um eine GAP-Versicherung abschließen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss in Deutschland oder Österreich sein
- bei fahrbaren und mobile Sachen: In der Kfz-Versicherung ist eine abgeschlossene Vollkasko- oder gleichwertige Kaskoversicherung enthalten
Die GAP-Deckung endet, wenn der Vertrag zur Finanzierung ausläuft, automatisch. Sollten Sie den Finanzierungsvertrag verlängern, verlängert sich auch die GAP-Versicherung.
Meistgestellte Fragen zum Thema GAP-Versicherung
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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Nicht versichert ist eine vorzeitige Auflösung des Finanzierungsvertrags aufgrund besonderer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Finanzierungsgeber (z.B. im Falle eines Reparaturschadens).
Ausgeschlossen sind Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch
- vorsätzliche Herbeiführung durch Sie, den Finanzierungsnehmer oder den Eigentümer;
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen; - Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand;
- Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive
Substanzen; - Naturereignisse (Höhere Gewalt). Der Ausschluss
gilt nur für stationäre Maschinen, sofern die ursächliche Gefahr über den Hauptvertrag gem. §3
Nr. 3 nicht mit versichert gilt; - Erdbeben. Der Ausschluss gilt nur für Photovoltaikanlagen und stationäre Maschinen, sofern diese
Gefahr über den Hauptvertrag gem. §3 Nr. 3–4
nicht mit versichert gilt; - die Teilnahme an Rennveranstaltungen jeder Art
(gilt nur für Fahrzeuge gem. §3 Nr. 1–2). Dies gilt
auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Welche Deckungssumme gibt es?
Die Deckungssumme setzt sich aus dem Anschaffungswert der versicherten Sache sowie den Bezugskosten zusammen.
Sie kann dabei mit dem Finanzierungswert gleichgesetzt werden. Sollte die GAP-Versicherung in der Vergangenheit abgeschlossen worden sein, so gilt der Finanzierungswert zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.
Schadenbeispiel für die GAP-Versicherung
Beispiel:
Mit Ihrem neuen Leasing-BMW werden Sie nach 4 Wochen in einen Unfall verwickelt. Der 3er BMW erleidet dabei einen Totalschaden. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt zwar den Wiederbeschaffungswert von 39.000 Euro zu 100 %. Leider beträgt die Restforderung für das Leasing aber 46.300 Euro, für die die gegnerische Versicherung jedoch nicht aufkommt. Die Differenz von 7.300 Euro wird von der GAP-Versicherung bezahlt.
Vermeiden Sie mit der GAP-Deckung hohe Kosten und sichern Sie Ihren Leasingvertrag sinnvoll zusätzlich ab. Denn im Schadenfall erstattet die Versicherung des Unfallverursachers nicht die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem ausstehenden Betrag für Ihr Leasingfahrzeug. Eine GAP-Deckung ist dann zu 100% von Wert und sichert Sie bei Totalschaden oder Diebstahl zusätzlich ab.
Hinweis zur Versicherung:
Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.
Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Wünschen Sie sich eine individuelle und kostenlose Beratung?
Unsere Experten sind jederzeit für Sie da.