Die Glasbruchversicherung

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Was ist eine Glasbruchversicherung?

Eine Glasbruchversicherung ersetzt Ihnen Glasschäden, die im eigenen Haushalt nicht durch ein äußeres Ereignis, sondern durch Unachtsamkeit entstanden sind.

Manchmal sind solche Schäden zwar ganz oder teilweise durch eine Hausratversicherung abgedeckt. In der Regel ersetzt diese aber nur Glasbruch, der durch äußere Ereignisse wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel verursacht wurde. Auch eine Wohngebäudeversicherung berücksichtigt nur wetterbedingte Glasschäden. Eine Haftpflichtversicherung wiederum ersetzt nur Schäden, die Sie bei Dritten verursachen.

Für die Absicherung von Glasschäden durch Unachtsamkeit im eigenen Haushalt ist es somit in den meisten Fällen erforderlich, eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Dies hat oftmals den Vorteil, dass auch Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit ersetzt werden. Der Abschluss erfolgt meist als Zusatz zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Wer braucht eine Glasbruchversicherung?

Eine Glasbruchversicherung macht Sinn, wenn großflächige Fenster, Glastüren, ein Wintergarten oder ein Gewächshaus vorhanden sind. Auch in Haushalten mit Kindern ist das Risiko größer, dass mal etwas zu Bruch geht. Sie sollten überlegen, wie viel Glas in Ihrem Haushalt vorhanden ist und welche Kosten bei einem Schaden auf Sie zukommen könnten.

 

Was zahlt eine Glasbruchversicherung? Wann zahlt die Glasversicherung?

Die Versicherung zahlt Schäden an fest installiertem Glas, das sich im und an ihrem Haushalt befindet. Dazu zählen:

  • Scheiben,
  • Spiegel,
  • Duschkabinen,
  • Glasmöbel,
  • Kunststoffscheiben,
  • Glastüren und Sichtfenster an Öfen, Elektrogeräten und Waschmaschinen.

Bei manchen Anbietern ist für die Einbeziehung von Glaskeramik-Kochfeldern, Terrarien oder Aquarien ein Aufschlag fällig. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten für eine Notverglasung und für Aufräumarbeiten und Entsorgungskosten sowie die Aufwendungen für die Montage neuer Scheiben. Manche Tarife beziehen auch die Kosten für Anstriche oder Verzierungen mit ein. Durch einen Vergleich über ein Vergleichsportal finden Sie schnell den für Sie maßgeschneiderten Tarif.

Was ist nicht versichert?

Solaranlagen sind nicht versichert und werden durch die Wohngebäudeversicherung oder Photovoltaikversicherung abgesichert. Nicht versichert sind Schäden an Gläsern, die nicht fest montiert sind, zum Beispiel:

  • Brillen oder Geschirr,
  • Fernseher,
  • Handydisplays,
  • Monitore.

Voraussetzung für einen Anspruch an die Versicherung ist, dass tatsächlich Glas zu Bruch gegangen ist. Kleinere Macken oder Kratzer werden genauso wenig berücksichtigt wie blinde Bereiche im Isolierglas aufgrund undichter Stellen zwischen den Scheiben.

Was kostet eine Glasbruchversicherung?

In der Regel schließen Sie die Versicherung mit einer pauschalen Deckungssumme ab, die sich anhand der Quadratmeterzahl Ihres Haushaltes berechnet. Es ist aber auch möglich, die Summe individuell festzulegen. Sofern Sie beispielsweise einzelne Objekte, wie einen Wintergarten, absichern wollen, entspricht die Deckungssumme dem Wert des versicherten Objektes. Manche Versicherer bieten auch eine Glasbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung an. Da die Prämien ohnehin nicht hoch sind, sollten Sie genau prüfen, ob dies für Sie sinnvoll ist.

Eine Glasversicherung als Bestandteil der Hausratsversicherung kostet je nach Tarif zwischen drei und fünf Euro pro Monat. Als eigenständige Versicherung können die monatlichen Beträge zwischen fünf und 15 Euro betragen.
Welche Leistungen im Detail versichert sind, hängt davon ab, ob es sich um eine eigenständige Glasbruchversicherung oder um einen Bestandteil der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung handelt.

Um den für Sie günstigsten Tarif zu finden und größeren Zeitaufwand zu vermeiden, ist ein Vergleich verschiedener Angebote über unsere Vergleichsplattform sinnvoll.

 

Meistgestellte Fragen zum Thema Glasbruchversicherung

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Sind Duschkabinen im Rahmen einer Glasbruchversicherung versichert?

Alle Verglasungen an Möbeln sind mitversichert, deshalb kann die Glasbruchversicherung auch bei Schäden an Duschkabinen aus Glas leisten.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Hinweis zur Glasbruchversicherung

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