Die Kfz-Versicherung für Ihren PKW

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Was ist eine KFZ-Versicherung?

Die KFZ-Versicherung ist nichts anderes als eine Autoversicherung für Ihren privaten PKW. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, diese schützt sie vor Haftungsansprüchen Dritter. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden.

Highlights unserer exklusiven Kfz-Versicherung?

 

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Ersatz von mitgeführten Sportgeräten und Vereinsequipment bei Unfall und Naturgewalten bis zu 1.500 €

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Eigenkollisionsschäden für privat genutzte Pkw

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Eigenschäden sind mitversichert, inkl. Schäden auf dem eigenen Grund (bei Vollkasko)

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36 Monate Neu-/Kaufwertentschädigung

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Erstattung einer Wertminderung bei Unfällen oder Zusammenstößen mit Tieren

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Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei selbstverschuldeten Unfällen

Welche Leistungen beinhaltet sie?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten die in Folge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zustande kommen. Hierbei gibt es eine gesetzlich festgelegte Versicherungssumme von:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden,
  • bis zu 1,22 Millionen Euro für Sachschäden,
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben jedoch Deckungssummen bis zu 100 Millionen Euro.

Zusätzlich können Sie Ihren Versicherungsschutz noch mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ergänzen:

Teilkaskoversicherung

Versicherungsschutz für:

✓ Personen- und Sachschäden

✓ Abwehr von unberechtigten Forderungen

✓ Renten für dritte Personen bei Invalidität

Einbruch und Diebstahl

Wildunfälle

Naturgefahren

Brand und Explosion

Maderschäden

  Glasbruch

 

Vollkaskoversicherung

Versicherungsschutz für:

✓ Personen- und Sachschäden

✓ Abwehr von unberechtigten Forderungen

✓ Renten für dritte Personen bei Invalidität

Einbruch und Diebstahl

Wildunfälle

Naturgefahren

Brand und Explosion

Maderschäden

  Glasbruch

  Schäden durch selbstverschuldete Unfälle

Vandalismus

Kostenübernahme bei Nichtauffinden des Unfallgegners oder Fahrerflucht

Kostenübernahme bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners

Was kostet eine KFZ-Versicherung?

Dies lässt sich pauschal nicht sagen, da in die Berechnung der Versicherungsprämie viele unterschiedliche Faktoren einfließen. Dazu zählen beispielsweise:

  • persönliche Tarifmerkmale wie Alter oder das Datum an dem der Führerschein erworben wurde,
  • jährliche Kilometerleistung,
  • Unfallzahlen in der Region,
  • Autotyp,
  • Teil- oder Vollkasko,
  • „SF“ Schadenfreie Jahre,
  • und viele mehr…

Um die Kosten einer KFZ-Versicherung zu berechnen, können Sie einfach Ihre individuellen Daten in unseren Vergleichsrechner eingeben, um so die unterschiedlichen Tarife zu vergleichen. 

Meistgestellte Fragen zum Thema KFZ-Versicherung

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Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Fristgerechte Kündigung: Um zu einem neuen KFZ-Versicherer zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle KFZ-Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel gibt es keine Kündigungsfrist, hierbei erlischt automatisch der Versicherungsschutz bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeuges.
  • Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.
Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?

Stichtag ist hierfür der 30. November, also einen Monat vor Vertragsablauf. Das heißt der Versicherer muss bis dahin ein Kündigungsschreiben erhalten haben, dies ist per Brief oder Mail möglich. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfielt es sich schon vorher zu kündigen. Sie können dann ich Ruhe die Taife vergleichen und immer noch bei Ihrem Anbieter bleiben, falls dieser den für Sie besten Tarif hat.

Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Hierfür reicht ein formloses Schreiben mit dem einfachen Satz:

„Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer …. ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich.“

Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:

  • Name,
  • Vertragsnummer,
  • KFZ-Kennzeichen,
  • Datum,
  • Unterschrift.
Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
  • Beitragserhöhung: Falls sich der Beitrag in der KFZ-Haftpflicht oder in der Kaskoversicherung erhöht, ohne dass die Leistungen ausgeweitet werden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
    Wichtig: Bei Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden, darf die Gesellschaft den Beitrag anpassen und gegebenfalls erhöhen.
  • KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.

Wichtig: Ab dem Tag an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.

Wo finde ich die aktuelle SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse)?

Die aktuelle SF-Klasse sehen Sie auf der letzten Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung. Die Schadenfreiheitsklassen umfassen einen Bereich von 1/2 bis 50. Für Fahranfänger bzw. für Fahrer, die bereits mehrere Unfälle verursacht haben, gibt es zudem noch die Einteilungen M, S und 0. Werden der Kfz-Versicherung in einem Jahr keine Schäden gemeldet, so rückt der Versicherte automatisch um eine Stufe höher und steigt in eine günstigere Klasse auf. Bei der Vollkaskoversicherung funktioniert dies nach demselben Prinzip.

Kann ich meine alte Kfz-Versicherung auf mein neues Auto umschreiben?

Dies ist leider nicht möglich. Sollten Sie ein neues Auto versichern wollen, können die Beiträge nicht einfach angepasst werden. Wir müssen stattdessen einen neuen Antrag für eine Kfz-Versicherung aufnehmen, womit ein neuer Vertrag zustande kommt.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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