Die Krankenhauszusatzversicherung
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Info: Krankenhauszusatzversicherung
Laufzeit 1:58 Min.
Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine private Krankenhauszusatzversicherung deckt Leistungen im Fall eines stationären Krankenhausaufenthalts ab, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dabei handelt es sich um eine stationäre Zusatzversicherung.
Hier kann es sich um die Art der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch einen Spezialisten oder Chefarzt und deren Mehrkosten oder um besondere medizinische Wahlleistungen handeln.
Prinzipiell alles, welches sich außerhalb der medizinischen Behandlungsnorm befindet.
Wieso ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Die Zusatzversicherung ist besonders sinnvoll für gesetzlich versicherte Personen, die einen hohen Wert auf die im jeweiligen Tarif angebotenen Sonderleistungen legen und im Krankenhaus die Vorzüge eines Privatpatienten genießen möchten.
Sie kommt auch in Frage für Eltern, die im Falle eines Krankenhausauenthalt ihres Kindes bei selbigem bleiben möchten.
Obwohl die Qualität der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland sehr hoch liegt, möchte man die Variable des behandelnden Arztes oder dem Krankenhaus bei heiklen Krankheiten oder Operationen dennoch ungern dem Zufall überlassen.
Lange Wartezeiten sind beim Auftreten von schmerzhaften Krankheiten oft besonders schwer erträglich. Mit manchen Zusatzversicherungen sind OP-Termine auch ohne Wartezeit möglich.
Ebenfalls sind für bestimmte Behandlungen oft Spezialisten nötig, deren Behandlungsmaßnahmen durch die hohen Honorarkosten oft nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Hierfür lohnt sich dementsprechend eine private Krankenhauszusatzversicherung.
Welche Leistungen bietet eine Krankenhauszusatzversicherung ?
Versichert werden immer Wahlleistungen im Krankenhaus. Es sind also grundsätzlich Leistungen, die außerhalb des medizinisch Üblichen ausgeführt werden.
Dazu zählen:
- die Art der Unterbringung z. B. in einem Ein- oder Zweibettzimmer,
- die Wahl des behandelnden Arztes,
- die Möglichkeit für Eltern, auch über Nacht bei ihren Kindern zu bleiben,
- die Anwendung erweiterter oder teurerer medizinischer Behandlungsmethoden.
Weitere Vorteile:
Zudem hat der Versicherungsnehmer die Option auf die freie Wahl des behandelnden Krankenhauses bzw. der Klinik. Oft wird auch eine Auslandskrankenversicherung mit angeboten.
OP-Termine sind mit wesentlich geringerer oder sogar ohne Wartezeit möglich.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Hauptfaktoren der entstehenden Beitragshöhe setzen sich aus verschiedenen Grundpfeilern zusammen:
Zunächst wird über die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer entschieden, wobei Ersteres mit höheren Kosten verbunden ist.
Die wahlärztliche Behandlung des Spezialisten oder Chefarztes ist eine weitere buchbare Leistung. Chefarzt und Spezialist sind bei den Versicherungen weitestgehend gleichgestellt.
Was beide aber gemeinsam haben, ist die Höhe der Gebührenordnung. Mit dem Satz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) wird das Honorar des behandelnden Arztes abgerechnet. Bei besonders renommierten Ärzten kann der Stundensatz auch die Begrenzung des 3,5-fachen GOÄ überschreiten, ab hier greift dann die Versicherung.
Der Zusatz als Begleitperson für Kinder da zu sein (das sogenannte Rooming-In), ist zumeist inbegriffen und trägt nur unwesentlich zu den Kosten bei.
Den höchsten Kostenfaktor nehmen zweifelsfrei die Alterungsrückstellungen in Anspruch. Bei dieser Option handelt es sich um einen zweiteiligen Vertrag. Die eine Seite deckt die aktuellen, laufenden Kosten ab und die andere dient sozusagen als Spareinlage. Der zweite Teil dient somit als Anzahlung für die Zukunft, um altersbedingt steigenden Beitragskosten zuvorzukommen. Die Beitragszahlung wird grob gesagt nur gleichmäßiger über die Zeit verteilt. So bleibt der Beitrag lebenslang auf etwa demselben Niveau und fällt einem im Alter nicht auf die Füße, sofern man den Anbieter nicht wechselt.
Worauf sollte beim Abschluss der Versicherung geachtet werden?
Beim Abschluss sollte man nicht nach dem Prinzip „viel hilft viel“ handeln, sondern die Tarifoptionen in Betracht ziehen, die einem persönlich wichtig sind.
Die große Vielfalt der Versicherungspolicen bietet ein breites Spektrum an Optionen und zusätzlich erhältlichen Leistungen. Je mehr Leistungen beinhaltet sind, desto höher liegt der monatlich zu zahlende Preis.
Die persönliche Gewichtung der Leistungen spielt hier die entscheidende Rolle, welchen Tarif man abschließen sollte.
Der Vergleich verschiedener Policen bezüglich Preis und bevorzugter Leistungen sollte am Ende den Ausschlag geben.
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Meistgestellte Fragen zum Thema Krankenhauszusatzversicherung
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Wie funktioniert eine Krankenhauszusatzversicherung?
Bei Inanspruchnahme der Krankenhauszusatzversicherung stellt Ihnen das Krankenhaus üblicherweise eine Rechnung für die Behandlungskosten aus. Diese Rechnung muss dann im Original oder als Kopie dem Versicherer zugeschickt werden, der die entsprechenden Leistungen abdeckt.
Ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung auch noch nach einer Diagnose möglich?
Nach der Diagnose einer Krankheit ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung noch möglich, aber wahrscheinlich nicht mehr bei allen Versicherern und zu höheren Preisen. Das kommt daher, dass das Kostenrisiko je nach Schwere der diagnostizierten Krankheit größer ist.
Bis zu welchem Alter kann man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Die Krankenhauszusatzversicherung ist bis ins hohe Alter problemlos abschließbar. Durch das höhere Risiko eines Krankenhausaufenthalts im Vergleich zu einer jüngeren Person sind die Kosten aber umso höher, je älter die versicherte Person ist.
Kann man eine solche Versicherung auch ohne Gesundheitsfragen abschließen?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Fragen zur Gesundheit wird in der Regel nicht angeboten. Es gibt aber Tarife ohne Gesundheitsprüfung, die sich bei den Leistungen auf die Unterbringung im 1-Bettzimmer beschränken und keine Vorteile bei der medizinischen Behandlung bieten.
In welchen Fällen zahlt die Krankenhauszusatzversicherung nicht?
Während der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten erbringt die Krankenhauszusatzkrankenversicherung in der Regel keine Leistungen. Bei Psychotherapien und Entbindungen gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Dazu erbringt die Versicherung ebenfalls keine Leistungen, sollte die Krankheit bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben.
Weiterhin muss eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung bestehen. Operationen, die zu rein kosmetischen Zwecken dienen, werden nicht erstattet.
Hinweis zur Versicherung:
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