Die Privathaftpflicht im Vergleich

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Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Definition: Die Privathaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung, die Privatpersonen bei Schadensforderungen Dritter absichert. Das bedeutet: Wer anderen leichtsinnig, unachtsam oder durch eine vergessene Pflicht schadet, wird durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten im Schadenfall.

Wieso ist eine Privathaftpflicht sinnvoll?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich überhaupt.

Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden verursacht haben. Denn wer einen Schaden verursacht, ist gesetzlich dazu verpflichtet für diesen aufzukommen. Die Privathaftpflicht beinhaltet Sachschäden, Vermögensverluste oder Personenschäden.

Ob Sie nun beim Fahrradfahren ein Auto beschädigen, oder als Fußgänger einen Verkehrsunfall mit mehreren Personen verursachen – der Schaden kann schnell ins Unermessliche gehen und im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Mit der Privathaftpflicht sichern Sie sich gegen finanzielle Folgen ab und brauchen sich in dieser Hinsicht keine Sorgen zu machen. Die jährlichen Kosten sind im Vergleich zu möglichen Schadenssummen überschaubar. Dass die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, ist ein weiterer großer Vorteil.

 

Was ist versichert?

Die Privathaftpflicht regelt grundsätzlich Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Die Versicherung leistet beispielsweise Entschädigung, wenn durch Verschulden des Versicherten die wertvolle Vase der Gastgeberin zu Bruch geht oder das neue Smartphone eines anderen beschädigt wird. Wenn andere Personen verletzt werden oder zu Tode kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Ausgleich des entstandenen Schadens. Auch Vermögensschäden, die zum Beispiel durch ein Terminversäumnis entstehen, sind abgesichert.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Schäden, die sich der Versicherte selbst und seinem Eigentum zufügt – wie auch Schäden an Mitversicherten sind nicht versichert. Ebenso absichtlich herbeigeführte Schäden. Auch Schäden, die bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs sowie von Luft- und Wasserfahrzeugen entstehen, sind nicht versichert und auch Schäden verursacht durch Haustiere.

Wer auch die eigenen Schäden absichern möchte, braucht eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung. Schäden, die zum Beispiel durch einen Hund oder ein Pferd verursacht werden, können durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.

Wer kann mitversichert werden?

Bei einer Heirat sind die Ehepartner automatisch mitversichert, aber auch Lebenspartner, die mit im Haushalt leben, können zumeist auf Antrag mitversichert werden. Ebenfalls mitversichert sind im Haushalt lebende Kinder. Das gilt, solange sie sich – meist auch als Studenten – in der Erstausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Eingeschlossen in diese Regelung sind auch Stief- und Adoptivkinder sowie Pflegekinder.

Allerdings sind die Haushaltsmitglieder nicht automatisch mitversichert, wenn ein Single-Tarif besteht. Wenn in einem solchen Fall ein neues Haushaltsmitglied hinzukommt, ist ein Neuabschluss die beste Lösung: Es gibt Tarife für Paare, Singles mit Kindern oder Familien mit Kindern. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um sich optimal abzusichern.

Welche Versicherungssummen sind zu empfehlen?

Insbesondere, wenn Menschen schwer verletzt oder sogar Menschen zu Tode kommen, stehen sehr hohe Summen im Raum, die einen nicht Versicherten viele Jahrzehnte belasten können. Außerdem haftet die Versicherung nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Daher ist es sinnvoll, für die Privathaftpflicht eine hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Die Angebote reichen von zwei bis zehn Millionen.

Im Vergleich dazu unterscheiden sich die entsprechenden Kosten für die Versicherungsbeiträge nur unwesentlich. Ratsam ist eine möglichst hohe Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.

Mieter sollten bei Vertragsabschluss besonders auf die Deckungssumme bei Mietschäden achten. Auch hier können hohe Summen für Schäden entstehen – beispielsweise bei einem Hausbrand. Vereinbaren Sie hier am besten eine Deckungssumme für Mietschäden von mindestens 300.000 Euro.

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Neben dem Basisschutz der Privathaftpflicht ist es möglich, diverse Zusatzleistungen zu vereinbaren. Um den Beitrag so gering wie möglich zu gestalten, lohnt es sich nur die Zusatzleistungen abzusichern, die individuell zu Ihnen passen. Folgende Zusatzleistungen können zusätzlich abgeschlossen werden:

  • Ersatz der Schließanlage bei Schlüsselverlust: Falls zur Mietwohnung eine zentrale Schließanlage gehört, muss diese bei Schlüsselverlust ausgetauscht werden. Wen das als Mieter betreffen könnte, sollte auf diese Zusatzleistung achten.
  • Ausfalldeckung: Wer auch abgesichert sein will, wenn er selbst der Geschädigte ist, der sollte eine Ausfalldeckung vereinbaren. Kann der Schadensverursacher nicht für den Schaden aufkommen, springt die eigene Privathaftpflicht ein. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Mietsachschäden: Als Mieter kann es wichtig sein auch Mietsachschäden ausreichend zu versichern. Eingeschlossen sind hier Schäden am Gebäude und auch das Inventar eines gemieteten Hotelzimmers.
  • Ehrenamt: Wer ehrenamtlich tätig ist, sollte daran denken, auch Schäden zu versichern, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen.
  • Deliktunfähige Kinder oder Gefälligkeitsleistungen: Nach Vereinbarung dieser Zusatzleistung, kommt die Privathaftpflicht auch für Schäden auf, zu denen kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht. Wer auch Schäden durch kleine Kinder unter sieben Jahren oder Gefälligkeitsleistungen wie Umzugshilfe absichern möchte, sollte diese entsprechenden Zusatzleistungen vereinbaren.

Ein Vergleich kann sich lohnen! Mit unserem Vergleichsrechner können Sie sich in wenigen Schritten optimal absichern.

Meistgestellte Fragen zum Thema Privathaftpflicht

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Zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden an Kraftfahrzeugen?

Schäden, die bei der Nutzung von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen entstehen sind, nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Nur wenn der Schaden am Fahrzeug als Fußgänger oder Radfahrer herbeigeführt wird, greift die Privathaftpflicht.

Zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden am Mietwagen?

Nein, Schäden bei der Nutzung eines Mietwagens werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung beglichen. Hier greift die Vollkasko-Versicherung des Autovermieters. Daher sollte bei Vertragsabschluss mit dem Autovermieter auf die Höhe der Selbstbeteiligung geachtet werden.

Was bedeutet der Begriff (Forderungs-)Ausfalldeckung?

Eine Forderungsausfalldeckung ist in vielen Premiumtarifen der Privathaftpflicht enthalten. Mit dieser Zusatzleistung kann die private Haftpflicht auch Kosten für Schäden übernehmen, die eine dritte Person Ihnen verursacht hat. Im Normalfall kommt der Beschuldigte nach einem Schadensfall über seine eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Die Forderungsausfalldeckung greift, sollte der Schuldige nicht über eine Privathaftpflicht verfügen oder anderweitig nicht für den Schaden aufkommen können.

Üblicherweise gelten dabei folgende Bedingungen:

  • Es ist bekannt, wer den Schaden verursacht hat
  • Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt (gerichtliche Erwirkung)
  • Keine andere Versicherung kommt für den Schaden auf (z. B. die Hausratversicherung)

Ob Ihre gewählte Versicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet, können sie im Privathaftpflicht Vergleich Rechner nachlesen.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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