Die private Rechtsschutzversicherung

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Definition: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Aufwendungen für einen Rechtsstreit.

Die Aufwendungen setzten sich zusammen aus den Anwaltskosten, den Kosten für Gutachter und Zeugen sowie den Aufwendungen für das Gerichtsverfahren. Die möglichen Bestandteile einer Rechtsschutzversicherung sind Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz. Eine Privatrechtsschutzversicherung kann um die Bestandteile Berufsrechtschutz und Wohnrechtschutz ergänzt werden.

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Allgemeine Leistungen

Die Leistungen des Versicherers sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen ihres Leistungskatalogs Anwalts- und Gerichtskosten, Kautionen und Aufwendungen für Gutachter und Sachverständige. Hier ein kleiner Auszug welche Bereiche alles abgesichert werden können:

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Privatrechtsschutz

Die Privatrechtschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten, von denen Sie als Privatperson betroffen sind. Dies können Auseinandersetzungen mit Behörden im Rahmen des Sozial-, Steuer und Verwaltungsrechts oder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten sein. Wenn es um Käufe oder Dienstleistungen geht, hilft die Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Vertragsrechtes. Darüber hinaus auch, wenn Sie Opfer einer Straftat werden, Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird oder wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen müssen.

Je nach Versicherer erhalten Sie auch einen Online-Rechtsschutz, der Ihnen beispielsweise bei Identitätsdiebstahl oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts hilft. Ein weiterer versicherbarer Bereich ist der Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Rahmen des Arbeitsrechts, zum Beispiel bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein dritter Baustein ist der Wohnrechtschutz, der Streitigkeiten mit Nachbarn, dem Vermieter (als Mieter), der Eigentümergemeinschaft (als Eigentümer) oder der Hausverwaltung umfasst.

Verkehrsrechtschutz

Der Verkehrsrechtschutz deckt alle Bereiche Ihrer Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ab. Dies kommt beispielsweise bei Unfällen zum Tragen, aber auch bei Rechtsstreitigkeiten mit einem Autohändler oder Auseinandersetzungen um die Folgen von Ordnungswidrigkeiten.

Vermieterrechtsschutz

Der Vermieterrechtsschutz deckt Streitigkeiten mit Mietern um Zahlungen von Miete und Nebenkosten genauso ab wie Räumungsklagen. Auch bei Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung steht Ihnen die Versicherung zur Seite.

Scheidung

Je nach Tarif unterstützt eine Rechtsschutzversicherung durch Beratung bei Auseinandersetzungen im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts. Hier sind die Aufwendungen für das Gerichtsverfahren kein Bestandteil des Leistungsangebotes. Einige Tarife übernehmen allerdings Kosten für eine Mediation oder für eine außergerichtliche Einigung. Vergleichen Sie am besten die einzelnen Tarife, falls Ihnen das wichtig ist.

Wer ist mitversichert?

Der Abschluss eines Familientarifs ist für kinderlose Paare sowie Einzelpersonen und Familien mit Kind oder Kindern möglich. Lebenspartner, die im selben Haushalt wie der Versicherte leben, können in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Mitversicherung von Kindern setzt voraus, dass diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet und noch nicht dauerhaft berufstätig sind. Einige Versicherer schließen auch weitere Familienmitglieder im Haushalt mit ein.

 

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Die Monatsbeiträge liegen etwa zwischen 10 und 25 Euro. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist sinnvoll. Der Beitrag ist höher, wenn Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen. Darüber hinaus ist die Höhe des Beitrags vom Umfang des von Ihnen gewählten Leistungspaketes abhängig. Wenn man mehrere Versicherungsbestandteile miteinander kombiniert, ist dies in der Regel günstiger, als der Abschluss separater Verträge.

Was beeinflusst die Kosten:

  • Art des gewählten Rechtsbereichs
  • Familienstand (verheiratet, ledig)
  • Berufliche Situation (Angestellt, Selbstständig, Beamtentum, …)
  • Leistungsumfang (Basis/Komfort/Premium)
  • Selbstbeteiligung
  • Zahlungsrhythmus (jährlich/halbjährlich)

 

Auf was sollte beim Abschluss geachtet werden?

Es gibt viele unterschiedliche Versicherungs-Bedingungen und alle haben ihre Besonderheiten. Wir haben für Sie herrausgeschrieben auf was Sie achten müssen und die wichtigsten Klauseln erklärt:

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Einrede der Vorvertraglichkeit:

Wenn sich bereits ein Rechtsstreit absehen lässt, ist es in der Regel für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu spät. Damit diese die Kosten übernimmt, dürfen die auslösenden Gründe für einen Rechtstreit nicht in der Zeit vor Abschluss der Versicherung liegen oder während der Wartezeit entstanden sein. Verzichtet das Versicherungsunternehmen jedoch auf die so genannte Einrede der Vorvertraglichkeit, übernimmt sie auch die Kosten für einen Rechtsstreit, wenn dessen Ursache bereits vor dem Vertragsabschluss liegt.

Kosten für Widerspruchsverfahren:

Für den Bereich des Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrechts sollte der Vertrag die Übernahme der Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren beinhalten. Viele Versicherungen zahlen erst die Aufwendungen für das Gerichtsverfahren. Ist jedoch bereits der Anwalt erfolgreich, lässt sich ein Streit vor Gericht vermeiden.

Die richtigen Rechtsbereiche:

Zunächst sollten Sie überlegen, welche Vertragsbestandteile für Sie wichtig und sinnvoll sind. Wenn Sie beispielsweise täglich zur Arbeit pendeln, ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung sinnvoll. Droht Ihr Arbeitgeber, Ihnen zu kündigen, hilft ein Arbeits-Rechtsschutz. Um den günstigsten und passenden Tarif aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Angebot zu finden, ist ein Preisvergleich über eine Vergleichsplattform empfehlenswert.

Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Wartezeit:

Der Versicherungsschutz tritt meist nicht sofort ein. Die Zeit bis zur möglichen Inanspruchnahme von Leistungen beträgt in den meisten Fällen drei Monate und rechnet ab Versicherungsbeginn. Bei einem übergangslosen Wechsel des Versicherungsunternehmens entfällt diese Einschränkung. Dies gilt bei manchen Versicherern auch, wenn Sie Ihre Police um einen Rechtsbereich erweitern.

Für manche Vertragsbestandteile wie beispielsweise Schadensersatz- oder Opferrechtschutz besteht keine Wartezeit. Es gibt aber auch Leistungsbestandteile, für welche die Tarife eine längere Wartezeit vorsehen. Falls Ihre Versicherung auch Ehe-Rechtschutz oder Unterhalts-Rechtschutz vorsieht, kann dieser Zeitraum mehrere Jahre umfassen. Hier sollten Sie vor Abschluss eines Vertrages die Leistungen verschiedener Versicherungen miteinander vergleichen.

Höhe der Deckungssumme:

Wenn kein Tarif mit unbegrenzter Deckung gewählt wird, sollte die Deckungssumme hoch genug gewählt werden, so dass sie die Aufwendungen für die meisten Streitfälle abdeckt. Hier ist ein Test beziehungsweise Vergleich verschiedener Anbieter wichtig. Eine Summe von 500.000 Euro wird in der Regel als ausreichend angesehen. Der Betrag bezieht sich auf die Aufwendungen für einen Rechtstreit im europäischen Raum. Für einen Leistungsfall außerhalb Europas gelten meist niedrigere Deckungssummen. Für bestimmte Leistungen kann der Tarif eine niedrigere Deckungssumme festlegen. Zinslose Darlehen für die Hinterlegung einer Kaution sind nicht in der Deckungssumme enthalten.

Für manche Vertragsbestandteile wie beispielsweise Schadensersatz- oder Opferrechtschutz besteht keine Wartezeit. Es gibt aber auch Leistungsbestandteile, für welche die Tarife eine längere Wartezeit vorsehen. Falls Ihre Versicherung auch Ehe-Rechtschutz oder Unterhalts-Rechtschutz vorsieht, kann dieser Zeitraum mehrere Jahre umfassen. Hier sollten Sie vor Abschluss eines Vertrages die Leistungen verschiedener Versicherungen miteinander vergleichen.

Weitere wichtige Klauseln:

Viele Tarife sehen eine kostenlose telefonische Erstberatung vor. Für die Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten übernimmt die Versicherung die Aufwendungen für einen Mediator. Bei Rechtstreitigkeiten trägt sie die Kosten des Verfahrens.

Kommt die Rechtsschutzversicherung zu dem Schluss, dass ein Rechtstreit keine Aussicht auf Erfolg hat, kann sie die Zahlungsübernahme ablehnen. Falls der Tarif die Klausel Stichentscheid enthält, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, auf Kosten der Versicherung einen Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussichten zu beauftragen. Das Ergebnis ist als Stichentscheid für beide Seiten bindend. Wenn hingegen ein Schiedsgutachterverfahren vereinbart wurde, beauftragt der Versicherer den Anwalt und Sie müssen die Aufwendungen tragen, falls dieser zu Ihren Ungunsten entscheidet.

Meistgestellte Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung

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Wann und was zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn ein Dienstleistungsunternehmen nicht die zugesagten Leistungen erbracht hat. Hierzu zählen mangelhafte Handwerkerleistungen oder beschädigte Ware eines Händlers. Auch die Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden oder Verwaltungen ist durch den Leistungskatalog abgesichert. Darüber hinaus werden Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld-Forderungen unterstützt oder bei der Abwehr von Ansprüchen, wenn Ihnen eine nicht fahrlässig begangene Straftat vorgeworfen wird. Einige Versicherer bieten auch einen Strafrecht Rechtsschutz an, der bei Vorwurf einer vorsätzlichen Tat Ihre Aufwendungen übernimmt, sofern es nicht zu einer Verurteilung kommt. Die Berücksichtigung von Kapitalanlegerverfahren ist von Tarif zu Tarif verschieden und sollte genau geprüft werden.

Vor der Beauftragung eines Anwaltes sollten Sie sich immer erkundigen, ob die Versicherung die Aufwendungen übernimmt. Erst nach einer Deckungszusage Ihrer Versicherung können Sie weitere Schritte unternehmen. Die Zusage bestätigt Ihnen die Übernahme der Aufwendungen bis zur Höhe der Deckungssumme. Bei Rechtstreitigkeiten zahlt die Versicherung die Prozesskosten, die Anwaltshonorare, die Zeugenentschädigung und die Aufwendungen für gerichtlich bestellte Gutachter. Auch die Auslagen für die Bestellung eines Gerichtsvollziehers, Übersetzungskosten im Ausland oder Reisekosten zu auswärtigen Gerichten werden übernommen. Ferner die Gerichtskosten der gegnerischen Partei, falls diese vor Gericht Recht erhält. Der Leistungskatalog umfasst auch ein zinsloses Darlehen für die Hinterlegung einer Strafkaution. Je nach Tarif ersetzt die Versicherung auch die Anwaltskosten bei außergerichtlichen Interessenvertretungen sowie Beratungstätigkeiten.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf die EU-Staaten und Europa. Eine weltweite Absicherung sehen viele Policen nur für einen beschränkten Zeitraum vor. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man den Vertrag um einen Tarif mit weltweiter Deckung erweitern.

Wie nehme ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch?

Den Versicherungsfall sollten Sie umgehend melden, um keine Frist zu versäumen. Der Rechtsstreit kann online gemeldet werden oder Sie rufen die Service-Hotline der Versicherung an. Dieser Service steht in der Regel an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Oft stehen Ihnen dort Experten für die unterschiedlichen Rechtsbereiche zur Verfügung.

Rechtsschutzversicherung - welcher Anwalt?

Der Versicherungsnehmer erhält oft einen günstigeren Beitrag, wenn er dem Unternehmen die Wahl des Anwalts aus seinem eigenen Netzwerk gestattet. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit, den Anwalt selber auszusuchen. Sofern Sie den Anwalt selber wählen können, sollten Sie darauf achten, dass dieser nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Sollten die Gebühren darüber hinausgehen, müssten Sie sonst die Differenz selber tragen.

Praxisbeispiele für eine Rechtsschutzversicherung:

Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Lebenslagen sehr hilfreich sein und Sie vor hohen Kosten bewahren.

Beispiel A:

Um hohe Kosten zu vermeiden wird Ihre Kur nicht von der Krankenkasse genehmigt. Mit einer Rechtschutzversicherung können sie diese Gegebenheit als Privatperson anfechten.

Beispiel B:

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber unrechtmäßig gekündigt und fechten dies an.

Beispiel C:

Sie sind Mieter einer Wohnung und entdecken einen Wasserschaden an der Decke. Ihr Vermieter stellt sich quer und will den Mangel nicht beheben.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Hinweise zur Rechtsschutzversicherung

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