Die Sterbegeldversicherung

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Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Definition: Eine Sterbegeldversicherung ist eine lebenslange Kapitalslebensversicherung, sie übernimmt die Kosten für die Beerdigung in Form von Sterbegeld!

Kaum jemand beschäftigt sich freiwillig mit dem eigenen Tod. Auch viele Menschen im fortgeschrittenen Alter schieben die Gedanken an ihn lange von sich. Wer plant etwa schon gerne die eigene Beerdigung, doch die kann ordentlich ins Geld gehen. Da sind schnell fünfstellige Beträge fällig. Treten unerwartete Besonderheiten hinzu wie zum Beispiel der Tod bei einer Reise mit anschließender Überführung in die Heimat, können die Kosten sogar mehrere Zehntausend Euro betragen. Eine Sterbegeldversicherung verhindert, dass Verstorbene ihren Liebsten finanzielle Lasten aufbürden.

Für wen ist die Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist diese Absicherung für alle Bevölkerungsgruppen sinnvoll, die ihre Partner, Angehörigen oder Freunde absichern wollen. Das gilt für jede denkbare Familienform: für verheiratete Rentner mit und ohne Kinder ebenso wie für nicht verheiratete Paare und natürlich für alle Eltern, die ihre Kinder entlasten wollen. Doch auch alleinstehende Menschen sind mit einer Sterbegeldversicherung auf der sicheren Seite. Gerade Ältere haben oft kein soziales Umfeld mehr, das im Todesfall alle praktischen und bürokratischen Aufgaben erledigen. Auch sie können mittels Sterbegeldversicherung sicherstellen, dass sich Profis um eine würdevolle Begleitung nach dem Tod kümmern.

 

Leistungen der Sterbegeldversicherung

Der Versicherungsnehmer einer Sterbegeldversicherung sollte vor Abschluss des Vertrags unbedingt einen Vergleich der Leistungen verschiedener Anbieter durchführen. Dies gelingt leicht mittels unserem Vergleichsrechner. So kann man feststellen, welche Leistungen die Policen abdecken. In den meisten Fällen sieht der Versicherungsvertrag eine feste Summe als Einmalzahlung vor. Diese kann unterschiedlich hoch sein. Sie sollte zumindest eine würdevolle Bestattung ermöglichen. Doch auch dabei gehen die Vorstellungen auseinander. Vor allem aufwendigere Begräbnisse können mit Grabstein, Blumenschmuck und Zeremonie schon mal rund 15.000 Euro kosten.

Manche Varianten der Sterbegeldversicherung bieten neben der Einmalzahlung zum Beispiel noch:

  • Grabpflege,
  • professionelle Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten
  • Verdoppelung der Vertragssumme bei Unfalltod an.

Außerdem kann der Versicherte vertraglich festlegen, dass er – ähnlich wie bei einer Lebensversicherung – an den Überschüssen beteiligt wird, die die Versicherung erwirtschaftet. Zusätzlich sollte der Versicherte einen Vertrag wählen, der keine Wartezeit vorsieht. Der Tod ist ein launischer Geselle und schlägt schon mal unerwartet zu. Daher ist es wichtig, dass auch dann geleistet wird, wenn der Vertrag erst vor kurzem geschlossen wurde. Außerdem sollte die Sterbegeldversicherung auf eine Gesundheitsprüfung des Versicherten verzichten.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Art der Kapitalversicherung und kann in Form einer Einmalzahlung oder mit Monatsbeiträgen geregelt werden. Wie hoch die Zahlung der Monatsbeiträge ist, hängt vom Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem persönlichen Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme ab.

 

Meistgestellte Fragen zum Thema Sterbegeldversicherung

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Wann zahlt die Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall, nach Ablauf der Wartezeit, eine vom Versicherungsnehmer festgelegte Summe an die von ihm begünstigten Personen aus. Begünstigte der Auszahlung können sowohl Angehörige als auch andere nahestehende Personen sein. Die Entscheidung trifft allein der Versicherte bei Vertragsschluss. Möglich ist es auch, dass der Vertrag eine Auszahlung der gesamten Summe oder eines Teils direkt an ein Bestattungsinstitut vorsieht. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Versicherte genau festlegt, welche Leistungen das Bestattungsunternehmen für die Auszahlung erbringen muss. Bekommt der Bestatter mehr Geld ausgezahlt, als seine Aufgaben erfordern, muss er den Restbetrag an die Erben herausgeben.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Zahlung?

Im Moment ist viel von der „Erbengeneration“ die Rede. Doch es dauert lange, bis der Erbschein erteilt ist und man auf das Erbe zugreifen kann. Eltern sollten ihren Kindern akuten finanziellen Druck ersparen und eine Sterbegeldversicherung abschließen. Sie zahlt schnell und zuverlässig. Allerdings müssen hierfür die Vertragsbedingungen erfüllt sein: Von Vorteil ist ein Vertrag ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung. Wurde eine Wartezeit vereinbart, muss sie beendet sein. Für einen Vertrag ohne Wartezeit muss der Versicherte in der Regel eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Das bedeutet, er muss Fragen nach bestimmten, unter Umständen lebensverkürzenden Krankheiten wahrheitsgemäß beantwortet haben. Dazu zählen etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Leber- und Nierenschäden. Wer unsicher ist, ob eine vertraglich relevante Krankheit vorliegt, sollte sich mit seinen Ärzten abstimmen und diese gegenüber dem Versicherungsunternehmen von ihrer Schweigepflicht entbinden.

In welchen Fällen zahlt die Sterbegeldversicherung nicht?

In einigen wenigen Fällen zahlt die Sterbegeldversicherung nicht, wie z. B. wenn der Tod von der bezugsberechtigten Person absichtlich herbeigeführt wurde. Des Weiteren können bei Fehlverhalten oder Verletzung von vertraglichen Pflichten Leistungen gekürzt werden.

Muss eine Sterbegeldversicherung versteuert werden?

Ein großer Pluspunkt der Sterbegeldversicherung ist, dass die Leistungen einkommensteuerfrei sind. Dies gilt nicht, wenn Sie sich zu Lebzeiten für eine Kündigung entscheiden und eine anteilige Leistung zum Rückkaufswert erhalten. In diesen Fällen sind die ausbezahlten Leistungen von Sterbegeldversicherungen einkommensteuerpflichtig.

Hinweis zur Versicherung:

Die technische Abwicklung sowie Direkt-Kommunikation mit Ihnen als Kunden erfolgt über ein Partner-Unternehmen.

Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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