KFZ-Versicherungen

Die KFZ-Versicherung gehört in den meisten EU-Ländern zu den Pflichtversicherungen und dient in erster Linie dem Schutz von Unfallgeschädigten. So kommt sie beispielsweise für Schäden auf, die der Autofahrer mit seinem Fahrzeug an einem anderen Wagen oder dessen Insassen verursacht.

Die Kaskoversicherung hingegen sichert das eigene Fahrzeug gegen Brand, Diebstahl oder selbstverschuldete Unfälle ab. Allerdings muss hierbei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden werden. Die Teilkaskoversicherung greift bei Diebstahl des ganzen oder Teilen des Wagens, Glasbruch, Sturm-, Brand- und Hagelschäden und solchen, die durch Wildunfälle oder Kurzschluss verursacht wurden.

Wichtig: Die Teilkaskoversicherung ist nur empfehlenswert, wenn das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist, weil nur der Zeitwert ersetzt wird. Bei älteren Fahrzeugen sind die Beiträge im Verhältnis meist zu hoch.

Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, Fahrerflucht des Unfallgegners sowie bei mutwilligen Beschädigungen durch Fremde. Auch wenn bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall der Verursacher nicht haftbar ist, da es sich beispielsweise um ein Kind handelt, greift die Vollkasko.

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